Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Nachtgeld  und  vom  Leibzoll  befreit  werden  sollte.  Die  Oberrentkammer
  veranlaßte  darauf  das  Nötige,  verfügte  jedoch,  daß  Rothschild ­
  noch  bis  zum  7.  September  Leibzoll  und  Nachtgeld  für  sich
und  seine  Söhne  zu  zahlen  habe 56 .  Außer  den  Geschäften  mit
dem  Kurfürsten  müssen  in  der  Tat  noch  andere  Interessen  die
Rothschild  bewogen  haben,  sich  häufig  und  auf  längere  Dauer  in
Kassel  aufzuhalten.  Da  aber  zu  befürchten  stand,  daß  ihnen  eines
Tages  der  Geschäftsbetrieb  daselbst  gänzlich  untersagt  werde,  so
richtete  der  Vater  am  1.  August  1803  von  Kassel  aus  ein  eigenhändiges ­
  Gesuch  an  den  Kurfürsten:  Sein  Handelshaus  habe  im
nördlichen  Deutschland  nicht  unbedeutende  Wechselgeschäfte,  und  er
habe  daher  den  Wunsch,  der  Kurfürst  möge  ihn  mit  dem  Schutz  für
einen  seiner  Söhne  in  der  Residenzstadt  begnadigen.  Den  Kasseler  Kaufleuten ­
  geschähe  dadurch  kein  Eintrag,  und  denjenigen,  die  Wechselgeschäfte ­
  betrieben,  werde  dadurch  sogar  Vorteil  gebracht,  da
dergleichen  Geschäfte  eigentlich  durch  große  Konkurrenz  gewännen.
Die  Oberrentkammer,  zum  Bericht  aufgefordert,  war  der
Ansicht,  daß  das  Gesuch  abzuschlagen  sei,  und  berief  sich  auf
allerhöchste  Resolutionen,  wonach  die  Anzahl  der  Juden  in  Kassel
eingeschränkt  werden  solle.  Sie  stelle  jedoch  alles  dem  Landesherrn ­
  anheim,  da  der  Supplikant  ein  sehr  reicher  Mann  sei,  der
starke  Geschäfte  mache  und  auch  von  des  Kurfürsten  Durchlaucht
in  verschiedenen  Geschäften  nützlich  gebraucht  worden  sei.  Der
Kurfürst  genehmigte  alsdann  unterm  17.  August  das  Rothschildsche
Gesuch,  und  zwar  gegen  Erlegung  eines  Dispensationsgeldes  von
400  Rtlrn.  und  unter  der  Voraussetzung,  daß  Mayer  Amschel  (so!)
sich  vorher  verbindlich  mache,  nur  Bankiergeschäfte  zu  treiben.
Die  400  Rtlr.  wurden  am  1.  September  1803  bezahlt,  und  Rothschild
hatte  nach  wie  vor  sein  Domizil  bald  in  Kassel,  bald  in  Frankfurt.
Der  Schutzbrief  wurde  jedoch  einstweilen  nicht  ausgefertigt,  aus
welchem  Grunde,  wissen  wir  nicht.  Während  der  nächsten  Jahre
aber  muß  Rothschild  in  noch  höherem  Maße  als  früher  die  Eifersucht ­
  der  Kasseler  Judenschaft  erregt  haben.  Solange  der  Schutzbrief ­
  nicht  ausgefertigt  war,  konnte  Rothschild  auch  nicht  zur
Besteuerung  herangezogen  werden.  Das  war  ein  neuer  Grund
zur  Eifersucht.  Im  Jahre  1805  erging  endlich  die  Aufforderung  an
Rothschild,  sich  zu  erklären,  auf  wen  der  Schutzbrief  ausgestellt
werden  solle,  und  Meyer  Amschel  richtete  nun  am  2.  April  und  am
8.  Juli  1805  weitere  Gesuche  von  Kassel  aus  an  den  Kurfürsten.
            
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