Full text : Finanzwissenschaft

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3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.

sich  diese  Tätigkeit  auch  in  dem  Ausgabenbudget  des  Staates.  Die
wirtschaftliche  Verwaltung  des  Staates  ist  in  mehreren  Ministerien
repräsentiert,  die  je  nach  dem  Verwaltungssystem  gruppiert  sind  als
Landwirtschaftsministerium,Kommunikationsministerium,Ministerium
für  Handel  und  Gewerbe.  Mehrere  Staaten  haben  für  die  soziale
Verwaltung  und  namentlich  die  des  Arbeiterschutzes  eigene  Ministerien ­
  oder  oberste  Stellen  organisiert,  die  wir  bei  den  Ausgaben
für  die  soziale  Verwaltung  berühren.  Überdies  greifen  fast  alle
Ministerien  in  die  wirtschaftliche  Verwaltung  ein:  das  Unterrichtsministerium ­
  durch  die  Organisation  des  landwirtschaftlichen,  industriellen, ­
  kommerziellen  und  technischen  Unterrichts;  das  Finanzministerium ­
  namentlich  durch  die  indirekten  Steuern,  durch  das
öffentliche  Schuldwesen,  die  Organisation  des  Geld-  und  Kreditwesens; ­
  das  Kriegsministerium  durch  die  Versorgung  des  Heeres
usw.  Trotz  der  großen  Aufgaben  der  sozialen  Verwaltung  sind  in
der  Kegel  die  Ausgaben  für  diesen  Verwaltungszweig  bescheidene,
da  es  sich  in  den  meisten  Fällen  nicht  um  meritorische  Tätigkeit
handelt,  die  dem  Privatinteresse  überlassen  ist,  sondern  bloß  um
Förderung,  Unterstützung,  Organisation.  Die  volkswirtschaftliche
Verwaltung  verfügt  auch  in  der  Regel  nicht  über  einen  so  großen
Organismus  wie  die  Justizverwaltung,  die  Verwaltung  des  Inneren
(im  engeren  Sinne),  die  Unterrichtsverwaltung  usw.,  welches  natürlich ­
  mit  großen  Ausgaben  verbunden  ist.  Als  Hauptzweige  der
wirtschaftlichen  Verwaltung  können  folgende  betrachtet  werden:
a)  allgemeine  volkswirtschaftliche  Verwaltung,  hierzu  gehören  Zentralverwaltung, ­
  Statistik,  volkswirtschaftlicher  Unterricht,  Konsularwesen, ­
  Ausstellungen,  Krisen  usw ;  b)  landwirtschaftliche  Verwaltung,
und  zwar  landwirtschaftlicher  Unterricht,  landwirtschaftliche  Statistik, ­
  landwirtschaftliche  Industrie,  landwirtschaftliches  Arbeiterund ­
  Gesindewesen,  Forstwesen  und  Beforstung,  Viehzucht,  Gestüte,
Pferderennen,  landwirtschaftliche  Ausstellungen,  landwirtschaftliches
Siedelungswesen,  Kulturingenieure  usw. ;  c)  Gewerbe  und  Industrie,
und  zwar  Kleingewerbe  und  Fortbildungsschulen,  industrieller  Unterricht, ­
  Patentwesen,  Marken-  und  Musterschutz,  Industrieförderung,
Gewerbemuseen,  Gewerbestatistik,Industrieausstellungen  usw.;  d)  Verwaltung ­
  des  Handels,  und  zwar  Binnenhandel,  Gewichts-  und  Maßwesen, ­
  Märkte,  Börsen,  Außenhandel,  Statistik  des  Binnen-  und
Außenhandels,  Handelsrecht,  Handelsverträge,  Zollwesen,  kommerzieller ­
  Unterricht,  Handelsmuseen  usw.;  e)  Kommunikationswesen,
und  zwar  Straßen,  Eisenbahnen,  Flußschiffahrt,  Seeschiffahrt,  Hafenwesen, ­
  Leuchttürme,  Schiffbau,  Navigationsschulen,  Schiffahrtsunternehmungen, ­
  Post,  Telegraph,  Telephon  usw.  (Zur  Volkswirtschaft-
            
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