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3. Buch. Die Staatsausgaben.
sich diese Tätigkeit auch in dem Ausgabenbudget des Staates. Die
wirtschaftliche Verwaltung des Staates ist in mehreren Ministerien
repräsentiert, die je nach dem Verwaltungssystem gruppiert sind als
Landwirtschaftsministerium,Kommunikationsministerium,Ministerium
für Handel und Gewerbe. Mehrere Staaten haben für die soziale
Verwaltung und namentlich die des Arbeiterschutzes eigene Ministerien
oder oberste Stellen organisiert, die wir bei den Ausgaben
für die soziale Verwaltung berühren. Überdies greifen fast alle
Ministerien in die wirtschaftliche Verwaltung ein: das Unterrichtsministerium
durch die Organisation des landwirtschaftlichen, industriellen,
kommerziellen und technischen Unterrichts; das Finanzministerium
namentlich durch die indirekten Steuern, durch das
öffentliche Schuldwesen, die Organisation des Geld- und Kreditwesens;
das Kriegsministerium durch die Versorgung des Heeres
usw. Trotz der großen Aufgaben der sozialen Verwaltung sind in
der Kegel die Ausgaben für diesen Verwaltungszweig bescheidene,
da es sich in den meisten Fällen nicht um meritorische Tätigkeit
handelt, die dem Privatinteresse überlassen ist, sondern bloß um
Förderung, Unterstützung, Organisation. Die volkswirtschaftliche
Verwaltung verfügt auch in der Regel nicht über einen so großen
Organismus wie die Justizverwaltung, die Verwaltung des Inneren
(im engeren Sinne), die Unterrichtsverwaltung usw., welches natürlich
mit großen Ausgaben verbunden ist. Als Hauptzweige der
wirtschaftlichen Verwaltung können folgende betrachtet werden:
a) allgemeine volkswirtschaftliche Verwaltung, hierzu gehören Zentralverwaltung,
Statistik, volkswirtschaftlicher Unterricht, Konsularwesen,
Ausstellungen, Krisen usw ; b) landwirtschaftliche Verwaltung,
und zwar landwirtschaftlicher Unterricht, landwirtschaftliche Statistik,
landwirtschaftliche Industrie, landwirtschaftliches Arbeiterund
Gesindewesen, Forstwesen und Beforstung, Viehzucht, Gestüte,
Pferderennen, landwirtschaftliche Ausstellungen, landwirtschaftliches
Siedelungswesen, Kulturingenieure usw. ; c) Gewerbe und Industrie,
und zwar Kleingewerbe und Fortbildungsschulen, industrieller Unterricht,
Patentwesen, Marken- und Musterschutz, Industrieförderung,
Gewerbemuseen, Gewerbestatistik,Industrieausstellungen usw.; d) Verwaltung
des Handels, und zwar Binnenhandel, Gewichts- und Maßwesen,
Märkte, Börsen, Außenhandel, Statistik des Binnen- und
Außenhandels, Handelsrecht, Handelsverträge, Zollwesen, kommerzieller
Unterricht, Handelsmuseen usw.; e) Kommunikationswesen,
und zwar Straßen, Eisenbahnen, Flußschiffahrt, Seeschiffahrt, Hafenwesen,
Leuchttürme, Schiffbau, Navigationsschulen, Schiffahrtsunternehmungen,
Post, Telegraph, Telephon usw. (Zur Volkswirtschaft-