II. Teil. I. Abschnitt. Das aus der Urproduktion stammende Einkommen. 161
Wir sehen hieraus, daß in diesem Staate die privatwirtschaft
lichen Einnahmsquellen große Bedeutung haben. Noch größer ist
dieselbe in einzelnen deutschen Kleinstaaten, wo sie bis Zweidrittel
des Einkommens steigen.
II. Teil.
Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates.
I. Abschnitt.
Das aus der Urproduktion stammende Einkommen.
1. Die Geschichte zeigt uns, daß der Grundbesitz fast überall
eine der ersten Quellen des Staatseinkommens bildete. Viehzucht
und Ackerbau waren im Anfang die Hauptzweige der Gütererzeu
gung und auch der Staat gewinnt aus denselben sein Einkommen
wie jede Einzelwirtschaft. Jahrhunderte hindurch, tief hinein bis
in die Neuzeit, ist der Staat auf diese Einnahmequelle angewiesen,
bis die Revolutionierung des wirtschaftlichen Lebens nicht neue
Zustände schafft. Die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates zeigt
große Mängel und bietet daher nur geringes Einkommen; demgegen
über erhöhen die neuen Verhältnisse die Produktivität der Privat
wirtschaft. Der Gegensatz wird immer empfindlicher und die un
genügende Ausnutzung der Produktivkräfte wird als öffentliches
Übel empfunden. Hierzu kommt das Steigen der staatlichen Be
dürfnisse, die aus den bisherigen Einnahmequellen nicht zu befrie
digen sind; neue Quellen müssen eröffnet werden, die aber nur dann
Erfolg versprechen, wenn die Intensität der wirtschaftlichen Pro
duktion durch die rationellsten Betriebsweisen erhöht wird. Auch
die Konkurrenz des Staates beengt die privatwirtschaftliche Tätig
keit; die Einführung des konstitutionellen Systems begünstigt jene
Einnahmequellen, welche unter der unmittelbaren Kontrolle der
Volksvertretung stehen. Die großen Schwankungen in den Ernte
erträgen tragen ein aleatorisches Moment in die Staatswirtschaft,
welches den Anforderungen des heutigen Staates nicht entspricht.
Auch das Prinzip der Arbeitsteilung fordert es, daß der Staat sich
möglichst ausschließlich der Erfüllung der staatlichen Aufgaben
widme, die übrigen Aufgaben aber, namentlich die wirtschaftlichen,
•der Gesellschaft und den Einzelnen überlasse. Mit Rücksicht auf
F öl des, Finanz Wissenschaft. 11