Full text: Finanzwissenschaft

II. Teil. I. Abschnitt. Das aus der Urproduktion stammende Einkommen. 161 
Wir sehen hieraus, daß in diesem Staate die privatwirtschaft 
lichen Einnahmsquellen große Bedeutung haben. Noch größer ist 
dieselbe in einzelnen deutschen Kleinstaaten, wo sie bis Zweidrittel 
des Einkommens steigen. 
II. Teil. 
Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates. 
I. Abschnitt. 
Das aus der Urproduktion stammende Einkommen. 
1. Die Geschichte zeigt uns, daß der Grundbesitz fast überall 
eine der ersten Quellen des Staatseinkommens bildete. Viehzucht 
und Ackerbau waren im Anfang die Hauptzweige der Gütererzeu 
gung und auch der Staat gewinnt aus denselben sein Einkommen 
wie jede Einzelwirtschaft. Jahrhunderte hindurch, tief hinein bis 
in die Neuzeit, ist der Staat auf diese Einnahmequelle angewiesen, 
bis die Revolutionierung des wirtschaftlichen Lebens nicht neue 
Zustände schafft. Die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates zeigt 
große Mängel und bietet daher nur geringes Einkommen; demgegen 
über erhöhen die neuen Verhältnisse die Produktivität der Privat 
wirtschaft. Der Gegensatz wird immer empfindlicher und die un 
genügende Ausnutzung der Produktivkräfte wird als öffentliches 
Übel empfunden. Hierzu kommt das Steigen der staatlichen Be 
dürfnisse, die aus den bisherigen Einnahmequellen nicht zu befrie 
digen sind; neue Quellen müssen eröffnet werden, die aber nur dann 
Erfolg versprechen, wenn die Intensität der wirtschaftlichen Pro 
duktion durch die rationellsten Betriebsweisen erhöht wird. Auch 
die Konkurrenz des Staates beengt die privatwirtschaftliche Tätig 
keit; die Einführung des konstitutionellen Systems begünstigt jene 
Einnahmequellen, welche unter der unmittelbaren Kontrolle der 
Volksvertretung stehen. Die großen Schwankungen in den Ernte 
erträgen tragen ein aleatorisches Moment in die Staatswirtschaft, 
welches den Anforderungen des heutigen Staates nicht entspricht. 
Auch das Prinzip der Arbeitsteilung fordert es, daß der Staat sich 
möglichst ausschließlich der Erfüllung der staatlichen Aufgaben 
widme, die übrigen Aufgaben aber, namentlich die wirtschaftlichen, 
•der Gesellschaft und den Einzelnen überlasse. Mit Rücksicht auf 
F öl des, Finanz Wissenschaft. 11
	        
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