Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Teil.  I.  Abschnitt.  Theorie  der  Gebühren.

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trachtet  werden  kann.  In  den  meisten  größeren  Staaten  ist  das
Lotto  abgeschafft  worden.
Weniger  gefährlich  als  das  Zahlenlotto  scheint  die  Klassenlotterie ­
  zu  sein;  namentlich  aus  dem  Grunde,  als  die  Ziehungen
seltener  stattfinden  und  nur  mit  größeren  Summen  gespielt  werden
kann;  im  letzteren  Falle  wird  wenigstens  die  ärmste  Klasse  vom
Spiele  ferngehalten.  Die  geringere  Gefährlichkeit  der  Klassenlotterie
ist  aber  illusorisch,  je  weniger  diese  Vorbedingungen  eintreten.
Wenn  daher  die  Ziehungen  häufig  nacheinanderfolgen,  wenn  auf
geringe  Beträge  lautende  Teillose  ausgegeben  werden,  die  auch  von
ärmeren  Leuten  erworben  werden  können,  eventuell  durch  zusammentretende ­
  Spielgesellschaften,  wenn  die  Aufmerksamkeit,  die  Spiellust
durch  verlockende,  schreiende  Reklame,  Zeitungsartikel  usw.  angeregt
werden,  dann  ist  die  Klassenlotterie  nicht  weniger  gefährlich  als
das  Zahlenlotto.  Sehr  berechtigt  waren  daher  die  Einwendungen,
die  bei  Verhandlung  des  preußischen  Gesetzes  (1891)  geltend  gemacht ­
  wurden  und  welche  namentlich  forderten,  daß  die  Reklame
überhaupt  verboten  werde,  daß  Lose  nur  bei  Staatskassen  gekauft
werden  können  usw.

IV.  Teil.
Gebühren.
I.  Abschnitt.
Theorie  der  Gebühren.
1.  Halten  wir  die  Ergebnisse  der  vorhergehenden  Betrachtungen
vor  Augen,  so  können  wir  dieselben  darin  zusammenfassen,  daß  die
privatwirtschaftlichen  Einnahmsquellen  immer  mehr  in  den  Hintergrund ­
  treten.  Bei  den  rein  privatwirtschaftlichen  Erwerbsquellen
ist  natürlich  der  Erwerbsgesichtspunkt  am  berechtigsten.  Doch  hat
auch  hier  die  Entwicklung  dahin  geführt,  daß  der  Staat  auf  diese
Erwerbsquellen  verzichten  soll.  Auch  bei  den  Gegenständen  der
wirtschaftlichen  Regalien  hat  die  Anwendung  des  privatwirtschaftlichen ­
  Standpunktes  seine  Berechtigung,  wenn  auch  in  geringerem
Maße  wie  bei  den  eigentlichen  privatwirtschaftlichen  Erwerbsquellen.
Aber  auch  die  Regalien  treten  als  Einnahmsquellen  zurück.  Noch
schwächer  soll  sich  der  privatwirtschaftliche  Gesichtspunkt  bei  den
Gebühren  betätigen.
            
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