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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
waren es hauptsächlich Vermögenssteuern, deren erste Bemessungs
grundlage die Solon’sche Klasseneinteilung war. Personalsteuem
hielt man mit dem Begriff des freien Bürgers unvereinbar. In
Rom entwickelte sich mit der Zeit mit Ausnahme der Vermögens
steuer als außerordentlicher Steuer ein Steuersystem, das haupt
sächlich in den Erscheinungen des Verkehrs die Steuerkräfte auf
sucht: so entstehen Erbschaftssteuern, Steuern auf den Verkauf,
auf den Kauf und Freigebung von Sklaven. Diese Steuer gewann
namentlich dadurch an Bedeutung, daß bekanntlichermaßen mit
der Entfaltung des Reichtums der Sklave der wichtigste Ver
mögensgegenstand war, der als Produktionsmittel verwendet wurde
und doch fast ebenso eine beliebte Anlageart war, wie in unserer
Zeit das Wertpapier. Größere Bedeutung gewannen namentlich
die direkten Steuern in den Provinzen des römischen Weltreiches,
wo dieselben teils als persönliche Steuer in der Form der Kopf
steuer, teils als Grundsteuer auftraten und zwar mit Benutzung
katasterartiger Aufzeichnungen. Soll ja später, als die Mutter
Constantin d. Gr., Helena, an der Stelle des Grabes des Erlösers
eine Kirche errichten wollte, mit Hilfe dieser Verzeichnisse die Stelle
angegeben worden sein, wo sich der Garten Josefs von Arimathia
befand, in dem Jesus beerdigt wurde. Die Grundsteuer dehnte dann
Diocletian auf Italien aus, so da ßdieselbe nun zu einer allgemeinen
Steuer wurde. Es ist wahrscheinlich, daß in der späteren Kaiser
zeit auch der Ertrag aus Gewerbe und Handel der Besteuerung
unterlag. Auch die persönliche Steuer wird später auf die Coloni
genannte Volksklasse ausgedehnt und aus den Schichten dieser
Klasse entwickelte sich im Mittelalter in einzelnen Staaten der
Untertanenstand.
Im Mittelalter begegnen wir aus Anlaß der neuen Staaten
bildung ähnlichen Erscheinungen, wie im Altertum, bis zu der Zeit,
wo mit der Entwicklung stärkerer Staatengebilde die Steuer neben
den bisherigen privatwirtschaftlichen und halbstaatlichen Einnahme
quellen mehr hervortritt. Dies geschieht in verschiedenen Staaten
in ungleichem Rhythmus. In jenen Staaten, wo sich die zentrale
Staatsgewalt früher über die Vasallen erhebt und ein stärkeres
Staatsbewußtsein sich rascher entwickelt, dort entwickeln sich auch
rascher deren staatswirtschaftliche Einnahmen, namentlich die
Steuern; in jenen Staaten dagegen, in welchen die mittelalterliche
Gliederung und Zerrissenheit, die Schwäche der zentralen Staats
gewalt sich länger behauptet, dort entwickelt sich auch viel lang
samer die eigentliche Staatseinnahme, die Steuer. Die Hauptver
treter der ersten Gruppe sind namentlich England und Frankreich;