Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
waren es hauptsächlich Vermögenssteuern, deren erste Bemessungs 
grundlage die Solon’sche Klasseneinteilung war. Personalsteuem 
hielt man mit dem Begriff des freien Bürgers unvereinbar. In 
Rom entwickelte sich mit der Zeit mit Ausnahme der Vermögens 
steuer als außerordentlicher Steuer ein Steuersystem, das haupt 
sächlich in den Erscheinungen des Verkehrs die Steuerkräfte auf 
sucht: so entstehen Erbschaftssteuern, Steuern auf den Verkauf, 
auf den Kauf und Freigebung von Sklaven. Diese Steuer gewann 
namentlich dadurch an Bedeutung, daß bekanntlichermaßen mit 
der Entfaltung des Reichtums der Sklave der wichtigste Ver 
mögensgegenstand war, der als Produktionsmittel verwendet wurde 
und doch fast ebenso eine beliebte Anlageart war, wie in unserer 
Zeit das Wertpapier. Größere Bedeutung gewannen namentlich 
die direkten Steuern in den Provinzen des römischen Weltreiches, 
wo dieselben teils als persönliche Steuer in der Form der Kopf 
steuer, teils als Grundsteuer auftraten und zwar mit Benutzung 
katasterartiger Aufzeichnungen. Soll ja später, als die Mutter 
Constantin d. Gr., Helena, an der Stelle des Grabes des Erlösers 
eine Kirche errichten wollte, mit Hilfe dieser Verzeichnisse die Stelle 
angegeben worden sein, wo sich der Garten Josefs von Arimathia 
befand, in dem Jesus beerdigt wurde. Die Grundsteuer dehnte dann 
Diocletian auf Italien aus, so da ßdieselbe nun zu einer allgemeinen 
Steuer wurde. Es ist wahrscheinlich, daß in der späteren Kaiser 
zeit auch der Ertrag aus Gewerbe und Handel der Besteuerung 
unterlag. Auch die persönliche Steuer wird später auf die Coloni 
genannte Volksklasse ausgedehnt und aus den Schichten dieser 
Klasse entwickelte sich im Mittelalter in einzelnen Staaten der 
Untertanenstand. 
Im Mittelalter begegnen wir aus Anlaß der neuen Staaten 
bildung ähnlichen Erscheinungen, wie im Altertum, bis zu der Zeit, 
wo mit der Entwicklung stärkerer Staatengebilde die Steuer neben 
den bisherigen privatwirtschaftlichen und halbstaatlichen Einnahme 
quellen mehr hervortritt. Dies geschieht in verschiedenen Staaten 
in ungleichem Rhythmus. In jenen Staaten, wo sich die zentrale 
Staatsgewalt früher über die Vasallen erhebt und ein stärkeres 
Staatsbewußtsein sich rascher entwickelt, dort entwickeln sich auch 
rascher deren staatswirtschaftliche Einnahmen, namentlich die 
Steuern; in jenen Staaten dagegen, in welchen die mittelalterliche 
Gliederung und Zerrissenheit, die Schwäche der zentralen Staats 
gewalt sich länger behauptet, dort entwickelt sich auch viel lang 
samer die eigentliche Staatseinnahme, die Steuer. Die Hauptver 
treter der ersten Gruppe sind namentlich England und Frankreich;
	        
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