Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

waren  es  hauptsächlich  Vermögenssteuern,  deren  erste  Bemessungsgrundlage ­
  die  Solon’sche  Klasseneinteilung  war.  Personalsteuem
hielt  man  mit  dem  Begriff  des  freien  Bürgers  unvereinbar.  In
Rom  entwickelte  sich  mit  der  Zeit  mit  Ausnahme  der  Vermögenssteuer ­
  als  außerordentlicher  Steuer  ein  Steuersystem,  das  hauptsächlich ­
  in  den  Erscheinungen  des  Verkehrs  die  Steuerkräfte  aufsucht: ­
  so  entstehen  Erbschaftssteuern,  Steuern  auf  den  Verkauf,
auf  den  Kauf  und  Freigebung  von  Sklaven.  Diese  Steuer  gewann
namentlich  dadurch  an  Bedeutung,  daß  bekanntlichermaßen  mit
der  Entfaltung  des  Reichtums  der  Sklave  der  wichtigste  Vermögensgegenstand ­
  war,  der  als  Produktionsmittel  verwendet  wurde
und  doch  fast  ebenso  eine  beliebte  Anlageart  war,  wie  in  unserer
Zeit  das  Wertpapier.  Größere  Bedeutung  gewannen  namentlich
die  direkten  Steuern  in  den  Provinzen  des  römischen  Weltreiches,
wo  dieselben  teils  als  persönliche  Steuer  in  der  Form  der  Kopfsteuer, ­
  teils  als  Grundsteuer  auftraten  und  zwar  mit  Benutzung
katasterartiger  Aufzeichnungen.  Soll  ja  später,  als  die  Mutter
Constantin  d.  Gr.,  Helena,  an  der  Stelle  des  Grabes  des  Erlösers
eine  Kirche  errichten  wollte,  mit  Hilfe  dieser  Verzeichnisse  die  Stelle
angegeben  worden  sein,  wo  sich  der  Garten  Josefs  von  Arimathia
befand,  in  dem  Jesus  beerdigt  wurde.  Die  Grundsteuer  dehnte  dann
Diocletian  auf  Italien  aus,  so  da  ßdieselbe  nun  zu  einer  allgemeinen
Steuer  wurde.  Es  ist  wahrscheinlich,  daß  in  der  späteren  Kaiserzeit ­
  auch  der  Ertrag  aus  Gewerbe  und  Handel  der  Besteuerung
unterlag.  Auch  die  persönliche  Steuer  wird  später  auf  die  Coloni
genannte  Volksklasse  ausgedehnt  und  aus  den  Schichten  dieser
Klasse  entwickelte  sich  im  Mittelalter  in  einzelnen  Staaten  der
Untertanenstand.
Im  Mittelalter  begegnen  wir  aus  Anlaß  der  neuen  Staatenbildung ­
  ähnlichen  Erscheinungen,  wie  im  Altertum,  bis  zu  der  Zeit,
wo  mit  der  Entwicklung  stärkerer  Staatengebilde  die  Steuer  neben
den  bisherigen  privatwirtschaftlichen  und  halbstaatlichen  Einnahmequellen ­
  mehr  hervortritt.  Dies  geschieht  in  verschiedenen  Staaten
in  ungleichem  Rhythmus.  In  jenen  Staaten,  wo  sich  die  zentrale
Staatsgewalt  früher  über  die  Vasallen  erhebt  und  ein  stärkeres
Staatsbewußtsein  sich  rascher  entwickelt,  dort  entwickeln  sich  auch
rascher  deren  staatswirtschaftliche  Einnahmen,  namentlich  die
Steuern;  in  jenen  Staaten  dagegen,  in  welchen  die  mittelalterliche
Gliederung  und  Zerrissenheit,  die  Schwäche  der  zentralen  Staatsgewalt ­
  sich  länger  behauptet,  dort  entwickelt  sich  auch  viel  langsamer ­
  die  eigentliche  Staatseinnahme,  die  Steuer.  Die  Hauptvertreter ­
  der  ersten  Gruppe  sind  namentlich  England  und  Frankreich;
            
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