Full text : Finanzwissenschaft

B.  V.  Abschnitt.  Steuerfreiheit  des  Bxistenzminimums.

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gleichfalls  Opfer  bringen  muß,  ja  viel  größere,  als  für  andere  Bedürfnisse. ­
  Im  staatlichen  Gemeinschaftsleben  hat  aber  der  Staatsbürger, ­
  das  darf  nicht  vergessen  werden,  im  Interesse  des  Staates
außer  der  Steuer  noch  andere  Opfer  zu  bringen,  Naturalgaben  oder
Naturaldienste,  so  die  Kriegsleistung,  der  Militärdienst.  Ja  er
bringt  auch  Geldopfer,  da  ja  überall  außer  den  direkten  Steuern
auch  indirekte  bestehen,  von  deren  Bezahlung  der  Natur  der  Sache
nach  in  der  Begel  niemand  befreit  werden  kann;  ja  wie  darauf
bereits  hingewiesen  wurde,  bei  den  indirekten  Steuern  bringen  die
kleineren  Einkommen  oft  unverhältnismäßig  große  Opfer,  als  Klasse
in  der  Begel  größere  als  die  wohlhabenden  Klassen.  Auch  ist  in
Betracht  zu  ziehen,  daß  sofern  der  isolierte  Mensch  im  Urwalde
der  Verteidigung  größere  Opfer  bringt  als  der  Ernährung,  die
Solidarität  des  gesellschaftlichen  Lebens  es  eben  mit  sich  bringt,
daß  jeder  nur  seiner  Leistungsfähigkeit  gemäß  in  Anspruch  genommen ­
  wird  und  der  eine  ersetzt,  was  der  andere  zu  leisten  nicht
imstande  ist.  Es  kann  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  der  Staat
nur  so  bestehen  kann,  wenn  die  physische  Existenz  der  Bevölkerung
gesichert  ist,  und  so  können  jene  Staatsbürger,  deren  Einkommen
bloß  hierzu  ausreicht,  anderweitig  nicht  in  Anspruch  genommen
werden.
Die  Steuerfreiheit  der  kleinen  Einkommen  rechtfertigen  auch
gewisse  steuertechnische  Momente.  Gegenüber  den  unteren  Stufen
der  Gesellschaft  ist  die  Steuerumlegung  und  die  Steuereinhebung
mit  größeren  Schwierigkeiten  und  Kosten  verbunden.  Die  kleineren
Wirtschaften  sind  viel  schwerer  in  Evidenz  zu  halten,  namentlich
bei  der  großen  Fluktuation  der  Bevölkerung;  größere  Schwierigkeiten ­
  verursacht  die  Berührung  mit  den  Behörden,  ebenso  die
Steuerzahlung  usw.  Bei  der  geringeren  Orientiertheit  und  bescheidener ­
  Position  der  schwächeren  Steuerkräfte  wird  die  Steuerzahlung ­
  an  Mühe  und  Zeit  von  denselben  größere  Opfer  verlangen;
der  Verlust  eines  halben  Tages  mag  die  Steuerlast  schon  um  100
Prozent  erhöhen.  Die  unteren  Klassen  sind  in  den  Steuergesetzen
weniger  bewandert  und  sind  darum  Ungerechtigkeiten  mehr  ausgesetzt, ­
  gegen  die  sie  sich  nicht  zu  wehren  vermögen,  sie  sind
weniger  bewandert  im  Kampf  ums  Becht  und  werden  oft  vergeblich
denselben  unternehmen.  Kommt  es  zur  Steuereintreibung,  so  kann
die  Feilbietung  des  armseligen  Hausrates  das  Familienband  zerstören ­
  und  die  Erwerbsfähigkeit  untergraben.  Die  große  Zahl  der
Steuersubjekte  führt  unbedingt  zu  oberflächlicher  Einschätzung.
Die  Kosten  der  Steuereintreibung  steigen  oft  bis  30  Prozent  und
mehr.  Auch  diese  Umstände  sprechen  dafür,  daß  die  kleinen
            
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