Full text : Finanzwissenschaft

Feldes,  Finanzwissenschaft.

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B.  V.  Abschnitt.  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums.  305
müßte  dasselbe  bei  Junggesellen  anders  festgesetzt  werden  als  bei
Verheirateten,  hier  müßte  Zahl,  Alter  der  Kinder  in  Betracht  gezogen ­
  werden.  Es  entspricht  kaum  dem  Ernst  der  Gesetzgebung,
wenn  für  unmündige  Kinder  bloß  ein  geringer  Pauschalbetrag,  z.  B.
30  Mark  abgezogen  wird,  da  mit  diesem  Betrag  niemand  imstande
ist,  die  Bedürfnisse  eines  Kindes  zu  decken.  Andererseits  ist  es
nicht  notwendig,  daß  für  Kinder  derselbe  Betrag  in  Abzug  gebracht
werde,  wie  für  das  Familienhaupt,  was  z.  B.  im  Kanton  Waadt  der
Fall  ist.  Eine  andere  Frage  ist  es,  ob  das  steuerfreie  Existenzminimum ­
  bei  allen  Einkommen,  also  auch  bei  den  größten,  in  Abzug
komme.  Dies  Vorgehen  scheint  uns  eine  übertriebene  Anwendung
des  Prinzipes  der  Allgemeinheit.
Das  steuerfreie  Existenzminimum  ist  in  verschiedenen  Staaten
in  verschiedener  Höhe  angesetzt.  In  einzelnen  Staaten  geht  es  bis
5—600  Mark  herab.  Am  höchsten  ist  es  in  den  Vereinigten  Staaten,
wo  es  mit  4000  Dollar  festgesetzt  ist.  Dieses  hohe  Existenzminimum
ist  um  so  überraschender,  als  der  Steuerfuß  sehr  niedrig  ist,  2  Prozent.
Natürliche  Folge,  daß  die  Zahl  der  Steuerträger  sehr  gering  ist.
Schon  bei  der  älteren  Einkommensteuer  mit  einem  freien  Existenzminimum ­
  von  2000  Dollar  betrug  die  Zahl  der  Steuerträger  bloß
72  989.  Die  Ursache  der  hohen  Festsetzung  des  steuerfreien
Existenzminimums,  welche  das  zur  Deckung  der  ersten  Lebensbedürfnisse ­
  nötige  Einkommen  weit  übersteigt,  beruht  in  folgendem.
Vor  allem  in  dem  geringen  Wert  des  Geldes.  Dann  aber  und
hauptsächlich  darin,  daß  auch  die  Einkommensteuer  eine  „sectional“-Steuer
  ist,  um  den  Ausdruck  Seligmann’s  zu  gebrauchen,  eine
Klassensteuer;  die  Steuer  der  bedeutenderen  Gewerbetreibenden
und  Kaufleute,  die  Steuer  des  Einkommens  aus  beweglichem  Vermögen ­
  und  aus  persönlicher  Berufstätigkeit,  welche  Einkommen  der
property  tax  leicht  entgehen  und  in  der  Tat  weniger  Steuer  leisten
als  die  Landwirte,  die  in  erster  Linie  die  property  tax  bezahlen,
also  bei  der  Einkommensteuer  verschont  werden  sollen.  Das  Gesetz ­
  ist  in  der  Tat  hauptsächlich  mit  Hilfe  der  Landwirte  des
Westens  und  Südens  zustande  gekommen,  während  die  gewerbliche
und  kaufmännische  Bevölkerung  des  Westens  gegen  dasselbe
energisch  protestierte.
            
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