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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Klassenunterschiede Besitzende und Besitzlose; unter den Besitzen
den kommt wieder der Unterschied von beweglichem und unbeweg
lichem Besitz in Betracht. In der Periode des Staatsbürgertums
tritt auf dem Gebiete der Verfassungs- und Steuerkämpfe nach
Verwirklichung der Rechtsgleichheit der politische Gesichtspunkt
immer mehr in den Hintergrund, während der soziale richtung
gebend wird.
Neben der Willensentschließung bildet die Durchführung des
Staatswillens das zweite wichtige Moment des Staatslebens. Dies
erfolgt auf dem Gebiete der Regierung und der Verwaltung. Das
Steuerwesen realisiert sich auf dem Gebiete der Steuerverwaltung
und so unterliegt es keinem Zweifel, daß es mit dem System der
allgemeinen Regierungstätigkeit wie mit den Verwaltungssystemen
in engem Zusammenhang und Wechselwirkung steht. Das beste
Steuersystem kann ein schlechtes Verwaltungssystem zugrunde
richten. Hier ist namentlich von großer Bedeutung Zentralisation
und Dezentralisation, die verwaltungsrechtliche Gliederung des
Staatsgebietes, die Organisation der territorialen Einheiten, ihr
allgemeines und steuerrechtliches Rechtsgebiet, ihre Tragfähigkeit,
ihr Charakter nach Ständen, Klassen, Beschäftigungen usw.
II. Abschnitt.
Die sonstigen, namentlich die sozialökonomischen Grundlagen
des Stenerwesens.
1. Die staatlichen Lebenskreise und das Steuerwesen. Als eine
Seite des Staats- und Volkslebens, hängt das Steuerwesen natürlich
an vielen Punkten mit diesen Lebenskreisen zusammen, mittelbar
oder unmittelbar, übt auf dieselben Einfluß aus und fühlt hinwieder
den Einfluß derselben. Mögen wir die Volkswirtschaft, das öffent
liche Gesundheitswesen, das öffentliche Bildungswesen, die öffent
liche Sittlichkeit, das Armenwesen, das Heerwesen, die Außenpolitik
betrachten, alle stehen mit den Staatsfinanzen und namentlich dem
Steuerwesen in Verbindung. Aus diesen Zusammenhängen stammen
die von Schaffte sogenannten Nebenwirkungen, welche wohl mehr
in die allgemeine Soziologie, als in die Finanzwissenschaft gehören,
die aber trotzdem auch hier nicht gänzlich unbeachtet bleiben
können. Wenn wir bloß die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge