Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Klassenunterschiede Besitzende und Besitzlose; unter den Besitzen 
den kommt wieder der Unterschied von beweglichem und unbeweg 
lichem Besitz in Betracht. In der Periode des Staatsbürgertums 
tritt auf dem Gebiete der Verfassungs- und Steuerkämpfe nach 
Verwirklichung der Rechtsgleichheit der politische Gesichtspunkt 
immer mehr in den Hintergrund, während der soziale richtung 
gebend wird. 
Neben der Willensentschließung bildet die Durchführung des 
Staatswillens das zweite wichtige Moment des Staatslebens. Dies 
erfolgt auf dem Gebiete der Regierung und der Verwaltung. Das 
Steuerwesen realisiert sich auf dem Gebiete der Steuerverwaltung 
und so unterliegt es keinem Zweifel, daß es mit dem System der 
allgemeinen Regierungstätigkeit wie mit den Verwaltungssystemen 
in engem Zusammenhang und Wechselwirkung steht. Das beste 
Steuersystem kann ein schlechtes Verwaltungssystem zugrunde 
richten. Hier ist namentlich von großer Bedeutung Zentralisation 
und Dezentralisation, die verwaltungsrechtliche Gliederung des 
Staatsgebietes, die Organisation der territorialen Einheiten, ihr 
allgemeines und steuerrechtliches Rechtsgebiet, ihre Tragfähigkeit, 
ihr Charakter nach Ständen, Klassen, Beschäftigungen usw. 
II. Abschnitt. 
Die sonstigen, namentlich die sozialökonomischen Grundlagen 
des Stenerwesens. 
1. Die staatlichen Lebenskreise und das Steuerwesen. Als eine 
Seite des Staats- und Volkslebens, hängt das Steuerwesen natürlich 
an vielen Punkten mit diesen Lebenskreisen zusammen, mittelbar 
oder unmittelbar, übt auf dieselben Einfluß aus und fühlt hinwieder 
den Einfluß derselben. Mögen wir die Volkswirtschaft, das öffent 
liche Gesundheitswesen, das öffentliche Bildungswesen, die öffent 
liche Sittlichkeit, das Armenwesen, das Heerwesen, die Außenpolitik 
betrachten, alle stehen mit den Staatsfinanzen und namentlich dem 
Steuerwesen in Verbindung. Aus diesen Zusammenhängen stammen 
die von Schaffte sogenannten Nebenwirkungen, welche wohl mehr 
in die allgemeine Soziologie, als in die Finanzwissenschaft gehören, 
die aber trotzdem auch hier nicht gänzlich unbeachtet bleiben 
können. Wenn wir bloß die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge
	        
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