Full text : Finanzwissenschaft

C.  II.  Abschnitt.  D.  sonstigen,  namentl.  d.  sozialökonomischen  Grundlagen  usw.  323
vor  Augen  halten,  so  werden  wir  alsbald  gewahr,  wie  oft  finanzielle
Maßregeln  im  Interesse  der  Landwirtschaft,  der  Industrie,  des
Handels,  des  Verkehrs,  der  Einkommens-  und  Vermögensverteilung,
der  Sozialpolitik  gewünscht  werden.  Umgekehrt  wie  notwendig  ist
es,  bei  der  Besteuerung  die  Verhältnisse  der  Produktion,  der  Konsumtion, ­
  der  Einkommensverteilung  vor  Augen  zu  halten.  In  die
weitere  Untersuchung  dieser  Zusammenhänge  kann  aber  die  Finanzwissenschaft ­
  ebensowenig  eingehen,  wie  an  einer  früheren  Stelle
nachgewiesen  wurde,  daß  sie  auch  in  die  Untersuchung  dessen  nicht
eingeht,  welche  Summen  auf  die  innere  Verwaltung,  auf  Justizwesen ­
  usw.  verwendet  werden  sollen.  So  wie  diese  Fragen  hauptsächlich ­
  in  das  Gebiet  der  Verwaltungslehre  gehören,  so  ist  die
Frage,  was  ein  Produktionszweig  hinsichtlich  der  Besteuerung  beanspruchen ­
  darf,  durch  die  Volkswirtschaftslehre  zu  lösen,  müßte
ja  sonst  die  Finanzwissenschaft  das  ganze  Zollwesen,  Agrarpolitik
usw.  behandeln.  Die  Probleme  dieser  Nebenbeziehungen  sind  möglichst ­
  unabhängig  von  der  Finanzwissenschaft  zu  behandeln.
2.  Noch  weit  mehr  als  eine  Erscheinung  des  politischen  Lebens
des  Staates,  ist  die  Besteuerung  also  eine  wichtige  Erscheinung  des
volkswirtschaftlichen  Lebens.  Darum  besitzen  die  volkswirtschaftlichen ­
  Kategorien  auch  in  der  Finanzwissenschaft  große  Bedeutung.
Wir  wollen  hier  nur  kurz  auf  den  Einfluß  der  volkswirtschaftlichen
Organisation  auf  verschiedenen  Stufen  der  Entwicklung  hinweisen.
Auf  den  Einfluß  der  volkswirtschaftlichen  Organisation  sind  jene
Unterschiede  im  Steuerwesen  zurückzuführen,  die  sich  zeigen,  je
nachdem  sich  ein  Volk  auf  der  Stufe  der  Viehzucht,  der  Bodenkultur,
der  Industrie  und  namentlich  der  Massenproduktion  befindet,  mit
welcher  Entwicklung  zum  Teil  der  Fortschritt  von  primitiven  Verkehrszuständen ­
  bis  zu  dem  vollkommenen  Verkehrssystem  der  Neuzeit ­
  zusammenhängt;  desgleichen  hängt  mit  dieser  Entwicklung  die
graduelle  Durchführung  der  Arbeitsteilung  zusammen,  um  so  mehr
als  die  Beschränkung  der  Staatstätigkeit  auf  die  rein  staatlichen
Aufgaben  und  die  Überlassung  aller  wirtschaftlichen  Tätigkeit  an
die  Privatwirtschaft  gleichfalls  eine  Erscheinungsform  der  Arbeitsteilung ­
  ist.  Von  besonderer  Wichtigkeit  ist  der  Unterschied  von
Naturalwirtschaft,  Geldwirtschaft  und  Kreditwirtschaft,  nachdem
insbesondere  die  Geldwirtschaft  es  ist,  welche  einerseits  die  Voraussetzungen ­
  für  die  vollständigere  Entwicklung  des  Steuerwesens
schafft,  andererseits  durch  Erweiterung  und  Umgestaltung  der
Staatstätigkeit  dasselbe  notwendig  macht.
Von  großer  Wichtigkeit  ist  auch  das  gegenseitige  Verhältnis
von  privater  und  öffentlicher  Wirtschaft,  insbesondere  die  Verteilung
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