Full text : Finanzwissenschaft

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324  4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.
der  Güterquellen  zwischen  den  Privaten  und  dem  Gemeinwesen.
Dies  hängt  wieder  mit  dem  System  des  Vermögensrechtes  zusammen.
Wo  die  Produktionsmittel,  insbesondere  Boden  und  Kapital,  ganz
oder  zum  großen  Teil  der  Privatwirtschaft  überlassen  sind,  dort
kann  der  Staat  nur  vermittels  der  Steuer  die  nötigen  Einnahmen
erwerben,  wo  dagegen  das  Privateigentum  beschränkt  ist  und  auch
der  Staat  über  einen  bedeutenden  Teil  der  Produktionsmittel  verfügt, ­
  dort  wird  die  Bedeutung  des  Steuerwesens  geringer  sein.  Bei
der  Ausdehnung  der  öffentlichen  Bedürfnisse  hat  am  Beginn  der
Neuzeit  namentlich  der  Umstand  auf  die  Entwicklung  des  Steuerwesens ­
  großen  Einfluß  gewonnen,  daß  der  Staat  bei  der  mächtigen
Entfaltung  der  Produktionsmittel  von  denselben  gewissermaßen  ausgeschlossen ­
  wurde,  wie  andererseits  in  Zukunft  das  Steuerwesen
eine  gänzliche  Umgestaltung  erfahren  müßte,  wenn  der  Staat  wieder
in  größerem  Maße  oder  vollständig  in  den  Besitz  der  Produktionsmittel ­
  käme.
Die  Georgisten  wollen  mit  der  Konfiskation  der  Grundrente
die  Steuer  überflüssig  machen.  Walras  motiviert  die  Abschaffung
der  Besteuerung  mittels  der  Verstaatlichung  des  Grundbesitzes
geradezu  mit  dem  Argument,  daß  es  ebenso  ungerecht  sei,  wenn
der  Staat  auf  Kosten  der  einzelnen  lebt,  —  was  bei  der  Besteuerung
geschieht  —,  als  wenn  das  Individuum  auf  Kosten  des  Staates  lebt.
Die  Steuer  ist  nach  Walras  eine  Anomalie  und  nur  eine  Übergangserscheinung ­
  der  Finanzwissenschaft,  die  man  in  Zukunft  nur  in
sozialökonomischen  Museen  wird  sehen  können.

III.  Abschnitt.
Steuerpolitik.
1.  In  der  positiven  Steuergesetzgebung  fordern  alle  jene  Momente
Berücksichtigung,  welche  mit  der  Besteuerung  zusammenhängen  und
welche  nach  Völkern  und  Entwicklungsstadien  sich  verschieden  gestalten. ­
  Die  Geltendmachung  dieser  Motive  ist  in  erster  Linie
Aufgabe  der  Steuerpolitik.  Wie  dies  geschieht  und  welche
Momente  namentlich  in  neuerer  Zeit  hinsichtlich  der  Steuerpolitik
einzelner  Staaten  entschieden,  darüber  gibt  uns  den  besten  Aufschluß ­
  das  Studium  der  speziellen  Gestaltungen  einzelner  Staaten.
Beginnen  wir  mit  England.  Am  Anfang  des  XIX.  Jahrhunderts
            
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