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1. Buch. Einleitende Lehren.
Volk in Anspruch genommen und Geldleistungen wurden nicht be
ansprucht. Mit der Entwicklung größerer Staatstätigkeit aber
wurde auch regelmäßige Besteuerung notwendig, denn wenn auch
mit dem Siege der Demokratie die Kosten des königlichen Haus
haltes wegfielen, immer größere Kosten verursachte die Verpflegung
des Volkes und die Belohnung seiner öffentlichen Funktionen. Im
fünften Jahrhundert waren die Staatsdomänen schon sehr zusammen
geschrumpft; größere Bedeutung hatten die Bergwerke. Direkte
Steuern in der Form von Naturalleistungen werden schon von
Homer erwähnt und. mit der Tyrannis wird die Steuer zur regel
mäßigen Einnahmequelle. Die Demokratie macht die direkten
Steuern wieder zur außerordentlichen Einnahmequelle. Nichts wider
sprach so sehr dem Geiste der Freiheit sagt Böckh 1 ) wie
die persönliche Steuer. Nicht vom Körper, sondern vom Vermögen
müsse gesteuert werden, aber auch das Vermögen der Bürger wurde
nur im Notfall besteuert oder unter einer ehrenvollen Form. Diesen
Charakter besaßen die Liturgien, insbesondere die Triarchie, die
Last der Ausstattung von Kriegsschiffen, die Choregie, Bestreitung
des Aufwandes für die öffentlichen Feste und Spiele, endlich die
Vermögenssteuer. Hierzu kamen, wenn auch nur ausnahmsweise,
Anlehen, in- und ausländische, verzinsbare und unverzinsbare. Die
größte Bedeutung besaßen die indirekten Steuern, zum Teil mit dem
Charakter der Gebühren. An erster Stelle standen die Zölle und
Gebühren für die Benutzung der Häfen, welche sich aus den Ge
schenken entwickelten, welche vordem die fremden Kaufleute für
Gestattung des Handels darboten. Auch der Marktverkehr wurde
besteuert und zur Zeit der peloponnesischen Kriege wurde die Steuer
schon bei den Stadttoren eingehoben, wodurch diese Steuer die Eigen
schaft von Verbrauchssteuern erhielt. Der Steuer unterlag der Ver
kehr in Immobilien. Gewisse Beschäftigungen mußten Steuern be
zahlen, ebenso die Fremden. Auch für das Gerichtsverfahren
wurden ziemlich hohe Gebühren eingehoben. Konfiskation von
Gütern bildete gleichfalls eine ziemlich beständige und nicht unbe
deutende Einnahmequelle. (Siehe Beloch, Griechische Geschichte I.)
In Born bildeten in der ältesten Zeit der ager publicus, Salinen,
Zölle, Strafgebühren, ein Teil der Kriegsbeute die wichtigsten staat
lichen Einnahmequellen. Diese Einnahmequellen waren zur Be
friedigung der Staatsbedürfnisse genügend; die Verwaltung ver
ursachte nur geringe Kosten und die Kosten der Kriege trugen
die Bürger unmittelbar aus Eigenem. Zur Deckung außerordent-
i) Staatshanshaltung der Athener. 3. Anfl. Berlin 1866.