Full text : Finanzwissenschaft

II.  Abschnitt.  Geschichte  der  Staats  wirtschaft.

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der  ersten  Zeit  des  Königtums  waren  Grundbesitz,  Bußgelder  und
Heimfall  die  Einnahmen  des  Fiskus.  Hierzu  kam,  wie  es  scheint
schon  unter  Stefan  d.  H,  eine  Steuer  aus  Anlaß  von  Verkäufen.
Unter  Bela  I.  wurde  das  Zollgeld  eingeführt.  Auch  Ladislaus  d.  H.
und  Coloman  vermehrten  auf  verschiedene  Weise  die  staatlichen  Einkommen. ­
  Wie  es  scheint,  wurde  unter  Coloman  auch  die  erste  direkte
Steuer,  das  Herdgeld,  eingeführt 1 ).  Jeder  Adlige  war  verpflichtet,
dasselbe  einzusammeln  und  am  Michaelstage  nach  Gran  einzuliefern.
Die  Goldene  Bulle  erklärt  die  Steuerfreiheit  der  Adligen.  Staatliche ­
  Einnahmequellen  waren  in  dieser  Zeit  noch  Gold-,  Silber-  und
Salzbergwerke,  Naturallieferungen  (collectas)  usw.  Karl  Robert  von
Anjou  vermehrte  die  Staatseinkünfte  durch  ein  auf  die  hohe  Geistlichkeit ­
  ausgeworfenes  Neujahrsgeschenk,  ein  Drittel  des  für  den
Papst  gesammelten  Zehnten;  er  erhöhte  das  lucrum  camerae,
welches  aus  einem  Schlagschatz  zum  Rechte  der  Finanzverschlechterung ­
  wurde  und  dann  in  eine  dauernde  Steuer  umgewandelt  wurde;
diese  Steuer  wurde  nach  Porten  ausgeworfen.  Auch  die  Einführung
des  Neunten  unter  Ludwig  dem  Großen  vermehrte  die  Einkünfte
des  Schatzes  in  ansehnlicher  Weise,  da  der  größte  Teil  des  Grundbesitzes ­
  im  Besitz  des  Staates  war.  König  Sigismund  regelt  die
Grenzzölle.  König  Matthias  führte  zur  Verteidigung  des  Landes
eine  Steuer  (subsidium)  ein.  In  dem  mittelalterlichen  Staatshaushalt ­
  waren  daher  die  wichtigsten  Einnahmequellen:  Grundbesitz,
Salz-  und  Metallbergwerke,  der  Grenzzoll,  das  Lucrum  camerae  und
Subsidien;  die  gesamten  Steuern  lasten  auf  den  Untertanen,  der
Adel  war  steuerfrei.  Während  der  Türkenkriege  wurden  die  Subsidien ­
  zu  einer  ständigen  Steuer  —  sowie  die  Zwangsarbeitsleistung
bei  den  Festungen;  oft  wurden  auch  Naturalleistungen  für  die  Versorgung ­
  des  Heeres  in  Anspruch  genommen.  Eine  große  Bedeutung
hat  vom  Standpunkte  der  Finanzgeschichte  der  Landtag  vom  Jahre
1712/15,  der  die  ständige  Kriegssteuer  einführte,  welche  eine  Zeitlang ­
  in  natura  geleistet  wurde,  aber  schon  im  Jahre  1722  mit
2138  000  Gulden  festgesetzt  wurde.  Die  Bemessungsgrundlage  war
die  Porta  (Landmaß),  denn  die  Grundlage  dieser  Steuer  bildete
nicht  bloß  der  Grundbesitz,  sondern  alles,  was  auf  die  Erwerbsfähigkeit ­
  der  Untertanen  einwirkte,  es  war  also  auch  eine  Besteuerung ­
  der  Arbeit  und  des  Kapitals.  Die  jährlichen  Fassionen  erfolgten ­
  auf  einem  mit  95  Rubriken  versehenen  Bogen,  welcher  die
Aufnahme  der  Familienglieder,  der  Haustiere,  der  Wasser-  und
..  einzelnen  Historikern  schon  vor  Coloman  eingeführt  (Homäne,  az
eisö  allami  egyenes  ado  —  die  erste  staatliche  direkte  Steuer  —  Törteneti  Stemle)
Historische  Hevne  I  8.  186.  '
F  öl  des,  Finanzwissenschaft.

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