II. Abschnitt. Geschichte der Staats wirtschaft.
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der ersten Zeit des Königtums waren Grundbesitz, Bußgelder und
Heimfall die Einnahmen des Fiskus. Hierzu kam, wie es scheint
schon unter Stefan d. H, eine Steuer aus Anlaß von Verkäufen.
Unter Bela I. wurde das Zollgeld eingeführt. Auch Ladislaus d. H.
und Coloman vermehrten auf verschiedene Weise die staatlichen Einkommen.
Wie es scheint, wurde unter Coloman auch die erste direkte
Steuer, das Herdgeld, eingeführt 1 ). Jeder Adlige war verpflichtet,
dasselbe einzusammeln und am Michaelstage nach Gran einzuliefern.
Die Goldene Bulle erklärt die Steuerfreiheit der Adligen. Staatliche
Einnahmequellen waren in dieser Zeit noch Gold-, Silber- und
Salzbergwerke, Naturallieferungen (collectas) usw. Karl Robert von
Anjou vermehrte die Staatseinkünfte durch ein auf die hohe Geistlichkeit
ausgeworfenes Neujahrsgeschenk, ein Drittel des für den
Papst gesammelten Zehnten; er erhöhte das lucrum camerae,
welches aus einem Schlagschatz zum Rechte der Finanzverschlechterung
wurde und dann in eine dauernde Steuer umgewandelt wurde;
diese Steuer wurde nach Porten ausgeworfen. Auch die Einführung
des Neunten unter Ludwig dem Großen vermehrte die Einkünfte
des Schatzes in ansehnlicher Weise, da der größte Teil des Grundbesitzes
im Besitz des Staates war. König Sigismund regelt die
Grenzzölle. König Matthias führte zur Verteidigung des Landes
eine Steuer (subsidium) ein. In dem mittelalterlichen Staatshaushalt
waren daher die wichtigsten Einnahmequellen: Grundbesitz,
Salz- und Metallbergwerke, der Grenzzoll, das Lucrum camerae und
Subsidien; die gesamten Steuern lasten auf den Untertanen, der
Adel war steuerfrei. Während der Türkenkriege wurden die Subsidien
zu einer ständigen Steuer — sowie die Zwangsarbeitsleistung
bei den Festungen; oft wurden auch Naturalleistungen für die Versorgung
des Heeres in Anspruch genommen. Eine große Bedeutung
hat vom Standpunkte der Finanzgeschichte der Landtag vom Jahre
1712/15, der die ständige Kriegssteuer einführte, welche eine Zeitlang
in natura geleistet wurde, aber schon im Jahre 1722 mit
2138 000 Gulden festgesetzt wurde. Die Bemessungsgrundlage war
die Porta (Landmaß), denn die Grundlage dieser Steuer bildete
nicht bloß der Grundbesitz, sondern alles, was auf die Erwerbsfähigkeit
der Untertanen einwirkte, es war also auch eine Besteuerung
der Arbeit und des Kapitals. Die jährlichen Fassionen erfolgten
auf einem mit 95 Rubriken versehenen Bogen, welcher die
Aufnahme der Familienglieder, der Haustiere, der Wasser- und
.. einzelnen Historikern schon vor Coloman eingeführt (Homäne, az
eisö allami egyenes ado — die erste staatliche direkte Steuer — Törteneti Stemle)
Historische Hevne I 8. 186. '
F öl des, Finanzwissenschaft.
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