Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
gesetzt ist. So hat England auf wenige zahlungskräftige Artikel 
seine Finanzzölle beschränkt. 
Die Einträglichkeit der Zölle hängt namentlich von folgenden 
Momenten ab: a) richtige Konstruktion des Zolltarifes; b) Konsum 
fähigkeit und Konsumrichtung des Volkes; c) Entwicklung des 
Verkehrs. 
2. Die Besteuerung mittels Zöllen hat natürlich auch seine 
Nachteile. So die mit der Kontrolle des internationalen Verkehrs 
verbundenen Belästigungen des Personen- und Güterverkehrs, die 
großen Kosten der Zollverwaltung, die endlose Kasuistik bei An 
wendung der Zollsätze, der Schmuggel usw. 
Die Einnahmen aus Zöllen betrugen vor dem Weltkriege an 
näherungsweise 1 ): 
Großbritannien 
Frankreich 
Italien 
Rußland 
Rumänien 
99 n PiYV7onf rlo r Einnahmen 
Die Kosten der Zollbehandlung sind in neuerer Zeit außer 
ordentlich gesunken. Sie betrugen z. B. in Frankreich am Anfang 
des XIX. Jahrhunderts 20 Prozent der Einnahme, in den letzten 
Jahren 6—7 Prozent. 
Der Weltkrieg hat bezüglich der Zollpolitik weitgehende Vor 
schläge aufgeworfen, die bis zur gänzlichen Abschaffung der Zölle 
gehen. Wenn diese Richtung auch nicht zum Durchbruch kommt, 
doch ist es möglich, daß die Bildung größerer Staatenverbände und 
wirtschaftlicher Zusammenschließung die Zollpolitik in neue Bahnen 
lenkt. Dieser Richtung steht wieder die Tendenz der Isolierung 
gegenüber, welche Folge der großen Erschöpfung der Volkswirt 
schaft nach dem Kriege ist und dahin führt, daß jeder Staat nach 
Möglichkeit seine Bedürfnisse aus eigener Tätigkeit decken will. 
Die finanzielle Rolle des Zollwesens geht also bedeutenden Ver 
änderungen entgegen. 
b Wir sehen von den Zusammengesetzen Staaten ab, da die Zolleinnahme 
Einnahme des Staatenverbandes und die Vergleichung der Daten undurchführbar ist.
	        
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