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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
gesetzt ist. So hat England auf wenige zahlungskräftige Artikel
seine Finanzzölle beschränkt.
Die Einträglichkeit der Zölle hängt namentlich von folgenden
Momenten ab: a) richtige Konstruktion des Zolltarifes; b) Konsum
fähigkeit und Konsumrichtung des Volkes; c) Entwicklung des
Verkehrs.
2. Die Besteuerung mittels Zöllen hat natürlich auch seine
Nachteile. So die mit der Kontrolle des internationalen Verkehrs
verbundenen Belästigungen des Personen- und Güterverkehrs, die
großen Kosten der Zollverwaltung, die endlose Kasuistik bei An
wendung der Zollsätze, der Schmuggel usw.
Die Einnahmen aus Zöllen betrugen vor dem Weltkriege an
näherungsweise 1 ):
Großbritannien
Frankreich
Italien
Rußland
Rumänien
99 n PiYV7onf rlo r Einnahmen
Die Kosten der Zollbehandlung sind in neuerer Zeit außer
ordentlich gesunken. Sie betrugen z. B. in Frankreich am Anfang
des XIX. Jahrhunderts 20 Prozent der Einnahme, in den letzten
Jahren 6—7 Prozent.
Der Weltkrieg hat bezüglich der Zollpolitik weitgehende Vor
schläge aufgeworfen, die bis zur gänzlichen Abschaffung der Zölle
gehen. Wenn diese Richtung auch nicht zum Durchbruch kommt,
doch ist es möglich, daß die Bildung größerer Staatenverbände und
wirtschaftlicher Zusammenschließung die Zollpolitik in neue Bahnen
lenkt. Dieser Richtung steht wieder die Tendenz der Isolierung
gegenüber, welche Folge der großen Erschöpfung der Volkswirt
schaft nach dem Kriege ist und dahin führt, daß jeder Staat nach
Möglichkeit seine Bedürfnisse aus eigener Tätigkeit decken will.
Die finanzielle Rolle des Zollwesens geht also bedeutenden Ver
änderungen entgegen.
b Wir sehen von den Zusammengesetzen Staaten ab, da die Zolleinnahme
Einnahme des Staatenverbandes und die Vergleichung der Daten undurchführbar ist.