Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch  V.  Teil.  Die  Steuern.

2.  Ein  Haupterfordernis  eines  entsprechenden  Steuerverwaltungssystems ­
  ist  die  harmonische  Befriedigung  der  staatlichen  und  sozialen  mi
Interessen.  Eine  Gewähr  bietet  hierfür  das  Zusammenwirken  In
der  staatlichen  und  sozialen  Elemente,  die  Verknüpfung  des  Staat-  lie
liehen  und  autonomen  Organismus.  Dies  ist  um  so  nötiger,  als  auf  di
dem  Gebiete  des  Steuerwesens  sich  natürlich  am  stärksten  der  D
Gegensatz  zwischen  den  Interessen  des  Staates  und  den  engherzig  tie
bestimmten  Interessen  des  Individuums  manifestiert.  Den  glattesten  11
Ausgleich  dieses  Gegensatzes  sichert  eine  solche  Einrichtung  der
Steuerverwaltung,  die  es  möglich  macht,  daß  die  Vertreter  der  ein-  ei:
zehren  Interessengruppen  gemeinsam  an  der  Erledigung  der  Auf-  er
gaben  teilnehmen.  Die  Tätigkeit  der  Selbstverwaltung  auf  diesem  g£
Gebiete  findet  noch  darin  ihre  Begründung,  daß  das  Steuerwesen  al
solche  Kenntnisse  und  eine  derartige  Orientiertheit  erfordert,  welche  in
bei  den  Mitgliedern  der  verschiedenen  sozialen  Lebensberufe  am  be
besten  zu  finden  sind.  Und  während  auf  anderen  Gebieten  der
Verwaltung  das  Selfgovernment  eben  infolge  des  Umstandes  versagt,  zi

daß  auf  jedem  Gebiete  spezielle  Fachkenntnisse  erfordert  werden,
ist  hier  schon  in  dem  Lebensberufe  und  den  individuellen  Beziehungen ­
  die  Befähigung  gegeben.  Andrerseits  wirken  wohl  die  individuellen ­
  Interessen  störend  auf  die  entsprechende  Erfüllung  der
selfgovernmentalen  Funktionen,  was  nur  durch  die  richtige  Auswahl
der  autonomen  Elemente  und  namentlich  durch  Vermeidung  jeder
einseitigen  Klassenvertretung  oder  engherzigen  territorialen  Lokalpatriotismus ­
  zu  erreichen  ist.
Das  ganze  Gebiet  der  Steuerverwaltung  durchzieht  ein  System  ^
von  Kontrollen,  welche  auf  jedem  Punkte  die  Aufgabe  haben,  das  ^
Interesse  des  Staates  gegenüber  dem  privaten  Interesse  zu  schützen.  21
Namentlich  bei  den  indirekten  Steuern,  den  Zöllen  spielen  diese  ai
Kontrollorgane  eine  große  Rolle.  Ihre  Aufgabe  ist  eine  um  so
wichtigere  und  schwierigere,  je  weniger  das  Pflichtbewußtsein  und  ^
das  staatliche  Gemeingefühl  der  Staatsbürger  oder  einzelner  Schichten  *)  **
derselben  entwickelt  ist,  je  größer  die  Ansprüche  des  Staates  sind  8
und  je  ungünstiger  das  Verhältnis  zwischen  dem  Staatsbedarf  und  ^
dem  Nationaleinkommen  ist,  wie  dies  namentlich  infolge  des  Welt-  ^
krieges  sich  gestaltet  hat.  -  “

*)  Sehr  charakteristisch  ist,  was  in  dieser  Beziehung  Adams  von  der  Steuervorschreibung
  bei  der  property  tax  sagt:  The  assessors  are  commonly  local  officers  a
dependent  for  their  places  upon  the  suffrage  of  those  whose  property  they  assess,  li
and  since  these  assessments  are  taken  as  basis  of  county  and  state  taxes  as  well  j
as  of  township  taxes  a  strong  temptation  is  presented  to  each  assessor  to  value  T
the  property  in  his  township  as  low  as  possible  (Finance,  8.  445).  I
            
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