F. I. Abschnitt. Die Grundsteuer.
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Verhältnisse finden wir auch in anderen Staaten. Nur die kommunale
Besteuerung hält sich hauptsächlich an die Erträge der Landwirtschaft,
was in manchen Fällen sogar deren starke Belastung
zur Folge hat.
2. Die Festsetzung der Grundsteuer auf der Basis des Ertrages
macht die Anlegung des Katasters notwendig. Der Kataster
enthält die Beschreibung aller jener Momente des Steuerobjektes,
auf Grund derer die Tragfähigkeit des Steuer Objektes festgesetzt
werden kann. Es gibt verschiedene Systeme des Katasters; so
können wir unterscheiden: ständigen und veränderlichen Kataster,
Wert- und Ertragskataster, Roh- und Reinertragskataster, Güterund
Parzellenkataster usw. Am schwierigsten ist die Aufstellung
des Reinertragskatasters, da er die umfassendste Datensammlung
notwendig macht. Während der Rohertragskataster nur die Abschätzung
des Verkehrswertes der Produkte erfordert, müssen beim
Reinertragskataster .die durchschnittlichen Produktionskosten mit
Inbegriff der Kosten der Verfrachtung bis zum nächsten Markt
— dessen Preise bei der Schätzung des Produktenwertes maßgebend
waren — in Betracht gezogen werden usw. Im allgemeinen
fordert die Aufstellung des Katasters folgende Daten: 1. trigonometrische
Aufnahme der Grundfläche. 2. Messung der Größe der
einzelnen Grundstücke. 3. Festsetzung des Rohertrages. Zur Berechnung
des Rohertrages sind folgende Daten notwendig: 1. Klassifizierung
der einzelnen Flächen nach Kulturarten (Pflugland,
Forst, Wiese, Weide, Garten usw.) ; 2. Klassifizierung der Grundstücke
nach deren Produktivität, Güte („Bonität“, nach dem ungarischen
Kataster acht Bonitätsklassen). Auf Grund dieser Daten
erfolgt nun die Einschätzung, deren Zweck die Festsetzung des
Roh- resp. des Reinertrages ist. Grundlage der Einschätzung
bildet: 1. durchschnittliche Menge der Produktion; 2. Marktpreis
der Produkte; 3. Produktionskosten; 4. Transportkosten. Punkt
1 und 2 geben den Rohertrag resp. den gesamten Wert der Produktion;
hiervon sind 3 und 4 abzuziehen, um zum Reinertrag zu
gelangen. Die Sammlung aller dieser Daten, die natürlich nicht
bloß für ein Jahr, sondern für eine Reihe von Jahren, 10—20 Jahre,
festgestellt werden müssen, verursacht große Schwierigkeiten, ja
sie grenzt fast ans Unmögliche. Natürlich lassen sich dieselben
überhaupt nicht für jedes Grundstück separat berechnen (Individualkataster),
sondern es müssen nach gewissen Gegenden Typen aufgestellt
werden, in welche die einzelnen Grundstücke eingereiht
werden. Aber auch innerhalb dieser Grenzen sind große Schwierigkeiten
zu besiegen und der Willkür ist Tür und Tor geöffnet.