Full text : Finanzwissenschaft

F.  I.  Abschnitt.  Die  Grundsteuer.

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Verhältnisse  finden  wir  auch  in  anderen  Staaten.  Nur  die  kommunale ­
  Besteuerung  hält  sich  hauptsächlich  an  die  Erträge  der  Landwirtschaft, ­
  was  in  manchen  Fällen  sogar  deren  starke  Belastung
zur  Folge  hat.
2.  Die  Festsetzung  der  Grundsteuer  auf  der  Basis  des  Ertrages
macht  die  Anlegung  des  Katasters  notwendig.  Der  Kataster
enthält  die  Beschreibung  aller  jener  Momente  des  Steuerobjektes,
auf  Grund  derer  die  Tragfähigkeit  des  Steuer  Objektes  festgesetzt
werden  kann.  Es  gibt  verschiedene  Systeme  des  Katasters;  so
können  wir  unterscheiden:  ständigen  und  veränderlichen  Kataster,
Wert-  und  Ertragskataster,  Roh-  und  Reinertragskataster,  Güterund ­
  Parzellenkataster  usw.  Am  schwierigsten  ist  die  Aufstellung
des  Reinertragskatasters,  da  er  die  umfassendste  Datensammlung
notwendig  macht.  Während  der  Rohertragskataster  nur  die  Abschätzung ­
  des  Verkehrswertes  der  Produkte  erfordert,  müssen  beim
Reinertragskataster  .die  durchschnittlichen  Produktionskosten  mit
Inbegriff  der  Kosten  der  Verfrachtung  bis  zum  nächsten  Markt
—  dessen  Preise  bei  der  Schätzung  des  Produktenwertes  maßgebend ­
  waren  —  in  Betracht  gezogen  werden  usw.  Im  allgemeinen
fordert  die  Aufstellung  des  Katasters  folgende  Daten:  1.  trigonometrische ­
  Aufnahme  der  Grundfläche.  2.  Messung  der  Größe  der
einzelnen  Grundstücke.  3.  Festsetzung  des  Rohertrages.  Zur  Berechnung ­
  des  Rohertrages  sind  folgende  Daten  notwendig:  1.  Klassifizierung ­
  der  einzelnen  Flächen  nach  Kulturarten  (Pflugland,
Forst,  Wiese,  Weide,  Garten  usw.) ;  2.  Klassifizierung  der  Grundstücke ­
  nach  deren  Produktivität,  Güte  („Bonität“,  nach  dem  ungarischen ­
  Kataster  acht  Bonitätsklassen).  Auf  Grund  dieser  Daten
erfolgt  nun  die  Einschätzung,  deren  Zweck  die  Festsetzung  des
Roh-  resp.  des  Reinertrages  ist.  Grundlage  der  Einschätzung
bildet:  1.  durchschnittliche  Menge  der  Produktion;  2.  Marktpreis
der  Produkte;  3.  Produktionskosten;  4.  Transportkosten.  Punkt
1  und  2  geben  den  Rohertrag  resp.  den  gesamten  Wert  der  Produktion; ­
  hiervon  sind  3  und  4  abzuziehen,  um  zum  Reinertrag  zu
gelangen.  Die  Sammlung  aller  dieser  Daten,  die  natürlich  nicht
bloß  für  ein  Jahr,  sondern  für  eine  Reihe  von  Jahren,  10—20  Jahre,
festgestellt  werden  müssen,  verursacht  große  Schwierigkeiten,  ja
sie  grenzt  fast  ans  Unmögliche.  Natürlich  lassen  sich  dieselben
überhaupt  nicht  für  jedes  Grundstück  separat  berechnen  (Individualkataster), ­
  sondern  es  müssen  nach  gewissen  Gegenden  Typen  aufgestellt ­
  werden,  in  welche  die  einzelnen  Grundstücke  eingereiht
werden.  Aber  auch  innerhalb  dieser  Grenzen  sind  große  Schwierigkeiten ­
  zu  besiegen  und  der  Willkür  ist  Tür  und  Tor  geöffnet.
            
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