Full text : Finanzwissenschaft

F.  I.  Abschnitt.  Die  Grundsteuer.

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schehenen  Aufnahmen  veralten  und  so  in  der  Einschätzung  Ungleichheiten ­
  und  somit  Ungerechtigkeiten  eintreten.  Die  Anfertigung ­
  des  Katasters  erfordert  überdies  außerordentliche  Kosten.
Die  erste  Aufnahme  zehrt  beiläufig  zwei  Jahre  der  Grundsteuereinnahme ­
  auf  (Rau,  Schäffle,  Wagner).  Trotzdem  muß  zugegeben
werden,  daß  der  Grundsteuerkataster  zum  mindesten  ein  notwendiges ­
  Übel  ist.  Ohne  Kataster  würde  die  Besteuerung  des
Ertrages  noch  größere  Schwierigkeiten  und  Ungerechtigkeiten  verursachen. ­
  Auch  kann  der  Kataster  selbst  bei  der  Besteuerung  des
Einkommens  gute  Dienste  leisten.  Hierzu  kommt,  daß  die  Anfertigung ­
  eines  Grundstückkatasters,  die  trigonometrischen  Aufnahmen ­
  usw.  auch  sonst  nicht  unterbleiben  könnten,  da  hierdurch
viele  für  die  Kenntnis  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  unentbehrliche ­
  Daten  gewonnen  werden.
Die  in  den  Verhältnissen  eingetretenen  Veränderungen  machen
eine  stete  Rektifikation  des  Katasters  notwendig,  doch  ergeben  sich
hier  wieder  große  Schwierigkeiten.  Die  Empfänger  der  inzwischen
eingetretenen  Ertragssteigerungen  werden  großen  Widerstand  ausüben. ­
  Die  Steigerung  der  Bodenpreise  müßte  gleichfalls  berücksichtigt ­
  werden,  doch  lassen  sich  auch  hier  die  Korrekturen  nur
schwer  durchführen.
Der  Grundsteuerkataster  blickt  auf  eine  weite  Vergangenheit
  zurück.  Ein  Ulpianisches  Fragment  läßt  annehmen,  daß  jeder
Besitz  im  Grundsteuerregister  verzeichnet  war.  Manche  Geschichtsschreiber ­
  nehmen  an,  daß  als  die  Mutter  des  Kaisers  Konstantin,
Helena,  an  der  Stelle  der  Grabstätte  Christus,  eine  Kirche  erbauen
ließ,  der  Ort,  wo  der  Garten  Josefs  von  Arimathia  lag,  mittels  des
Katasters  festgestellt  wurde.  Nach  Fustel  de  Coulanges  *)  enthielt
der  römische  Kataster  nicht  nur  die  Größe  und  den  Wert  des
Grundstückes,  sondern  auch  die  Art  der  Bewirtschaftung,  die  Zahl
der  Sklaven  usw.  In  der  neueren  Zeit  ist  namentlich  erwähnenswert ­
  der  sogenannte  Censimento  milanese  (1718).  Das  auf  Grund
der  Daten  von  1787  angefertigte  „Catastrum  omnium  locorum
populorum  Inclyti  Regni  Hungarian"  enthielt  auch  Daten  über  die
B  esitz  Verhältnisse.
Die  Unvollkommenheiten  und  Unverläßlichkeit  des  Katasters
lassen  sich  kaum  drastischer  illustrieren  als  mit  den  diesbezüglichen
Erfahrungen  Ungarns,  wo  die  Wechsel  der  politischen  Verhältnisse,
die  nationale  oder  antinationale  Richtung  der  Regierung,  ferner
die  Mängel  der  Administration,  die  UnVollkommenheit  der  statisti-*)

  Le  domaine  rural  chez  les  Romains  (Revue  des  deux  Mondes  1889).
Feldes,  Finanzwissenschaft.
            
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