F. I. Abschnitt. Die Grundsteuer.
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schehenen Aufnahmen veralten und so in der Einschätzung Ungleichheiten
und somit Ungerechtigkeiten eintreten. Die Anfertigung
des Katasters erfordert überdies außerordentliche Kosten.
Die erste Aufnahme zehrt beiläufig zwei Jahre der Grundsteuereinnahme
auf (Rau, Schäffle, Wagner). Trotzdem muß zugegeben
werden, daß der Grundsteuerkataster zum mindesten ein notwendiges
Übel ist. Ohne Kataster würde die Besteuerung des
Ertrages noch größere Schwierigkeiten und Ungerechtigkeiten verursachen.
Auch kann der Kataster selbst bei der Besteuerung des
Einkommens gute Dienste leisten. Hierzu kommt, daß die Anfertigung
eines Grundstückkatasters, die trigonometrischen Aufnahmen
usw. auch sonst nicht unterbleiben könnten, da hierdurch
viele für die Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse unentbehrliche
Daten gewonnen werden.
Die in den Verhältnissen eingetretenen Veränderungen machen
eine stete Rektifikation des Katasters notwendig, doch ergeben sich
hier wieder große Schwierigkeiten. Die Empfänger der inzwischen
eingetretenen Ertragssteigerungen werden großen Widerstand ausüben.
Die Steigerung der Bodenpreise müßte gleichfalls berücksichtigt
werden, doch lassen sich auch hier die Korrekturen nur
schwer durchführen.
Der Grundsteuerkataster blickt auf eine weite Vergangenheit
zurück. Ein Ulpianisches Fragment läßt annehmen, daß jeder
Besitz im Grundsteuerregister verzeichnet war. Manche Geschichtsschreiber
nehmen an, daß als die Mutter des Kaisers Konstantin,
Helena, an der Stelle der Grabstätte Christus, eine Kirche erbauen
ließ, der Ort, wo der Garten Josefs von Arimathia lag, mittels des
Katasters festgestellt wurde. Nach Fustel de Coulanges *) enthielt
der römische Kataster nicht nur die Größe und den Wert des
Grundstückes, sondern auch die Art der Bewirtschaftung, die Zahl
der Sklaven usw. In der neueren Zeit ist namentlich erwähnenswert
der sogenannte Censimento milanese (1718). Das auf Grund
der Daten von 1787 angefertigte „Catastrum omnium locorum
populorum Inclyti Regni Hungarian" enthielt auch Daten über die
B esitz Verhältnisse.
Die Unvollkommenheiten und Unverläßlichkeit des Katasters
lassen sich kaum drastischer illustrieren als mit den diesbezüglichen
Erfahrungen Ungarns, wo die Wechsel der politischen Verhältnisse,
die nationale oder antinationale Richtung der Regierung, ferner
die Mängel der Administration, die UnVollkommenheit der statisti-*)
Le domaine rural chez les Romains (Revue des deux Mondes 1889).
Feldes, Finanzwissenschaft.