III. Abschnitt. Begriff und Geschichte der Staatshaushaltslehre. 23
deutung Smith’s liegt nicht darin, was gewöhnlich hervorgehoben
wird, daß er die vier Kanone des Steuerwesens aufstellt, da ja dieselben
zum Teil selbst in älteren Werken zu finden sind, sondern
daß er äußerlich namentlich die Finanzwissenschaft zu einem ergänzenden
Teil der Nationalökonomie machte, woran die meisten
englischen Schriftsteller auch heute noch festhalten; auch innerlich
verknüpfte er beide insofern, als er die Steuern auf Grund der
Einkommenszweige klassifiziert und zwar als Steuern, die auf die
Grundrente, auf den Kapitalzins, auf den Arbeitslohn gelegt sind,
obwohl freilich kaum eine Steuer zu finden ist, die gerade diesen
ausschließlichen Charakter besitzt, da ja diese Einkommen nur
selten vollständig isoliert vorkommen. Die englischen Finanzschriftsteller
sind dieser Einteilung fast ohne Ausnahme bis auf unsere
Tage treugeblieben. Auf Grund dieser Einteilung ist es dann das
Hauptbestreben Smith’s, die Einwirkung der Besteuerung auf die
Volkswirtschaft zu untersuchen, während andere Probleme der Finanzwirtschaft
unerörtert bleiben. Wenn wir aber diese Seite der
Finanzwissenschaft Smith’s betrachten, so unterliegt es keinem
Zweifel, daß er sehr tief eindrang in die Untersuchung der volkswirtschaftlichen
Kückwirkungen der Besteuerung. Auch darf nicht
unerwähnt bleiben, daß kaum ein Schriftsteller so gründliche, tiefe,
freilich manchmal zu sehr ins einzelne gehende und einseitige Erörterungen
über die verschiedenen Zweige der Staatsausgaben bietet,
ja seine hieher gehörigen Untersuchungen bilden gewissermaßen
eingehende Monographien über Kirchenpolitik, Unterrichtspolitik,
Militärpolitik usw., obwohl auch hier bemerkt werden muß, daß sowohl
Smith als seine Nachfolger fast ausschließlich englische Besteuerungsverhältnisse
vor Augen hielten. Smith hat das Verdienst,
unter dem Einflüsse der Physiokraten zu dem Resultate zu gelangen,
daß die volkswirtschaftlich rationelle Quelle aller Steuer das Einkommen
ist, was ebenso der weiteren Entwicklung als Richtschnur
diente, wie ja auch seine vier Maximen der Besteuerung
zum großen Teil den Inhalt der Steuerpolitik und Steuerreformen
des XIX. Jahrhunderts bildeten, ja noch der Gegenwart und Zukunft
bilden.
So wie die Volkswirtschaftslehre sich eigentlich aus der Kameralistik
resp. Finanzwissenschaft entwickelte, so hat hinwieder
die Weiterentwicklung der Volkswirtschaftslehre nicht ohne Einwirkung
auf die Finanzwissenschaft bleiben können. Und dieser
Einfluß macht sich merkwürdigerweise beiläufig gerade in der
Periode geltend, wo sich die Finanzwissenschaft als selbständige
Lehre von der Nationalökonomie loslöst. Solange als die Finanz-