Full text : Finanzwissenschaft

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F.  I.  Abschnitt.  Die  Einkommensteuern.

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Gaillaux  1907.  Von  diesem  wohldurchdachten  Vorschlag  sagt
Leroy-Beaulieu,  der  Gegner  jeder  Einkommensteuer,  daß  mit  diesem
Gesetzesvorschlag  der  moderne  Fiskalismus  auf  den  Fiskalismus  des
ancien  regime  zurückgreife,  was  so  viel  heißt,  als  die  Verfolgung
der  Steuerzahler  bis  aufs  Messer,  die  Überwachung  und  Kontrolle
derselben  bis  zur  Manie,  der  Sieg  des  Inquisitors,  mit  dem  die
Gerechtigkeit  wenig  gewinnen,  die  Freiheit  aber  viel  verlieren
wird. 1 )  Ferner:  Seit  fünfzehn  Jahren  hypnotisiert  unsere  Gesetzgebung ­
  das  Suchen  der  absoluten  Gerechtigkeit  in  Steuerdingen.
Dieses  Suchen  fand  seine  Formel  in  der  allgemeinen  personellen
und  progressiven  Einkommensteuer,  welche  mit  den  französischen
Gebräuchen,  ja  selbst  mit  unserer  wirtschaftlichen  Organisation  im
Gegensatz  ist.  Es  wäre  schon  Zeit  von  dieser  Manie  abzulassen
und  ernste  Reformen  anzustreben,  welche  unser  System  der  direkten
Steuern  vervollkommnen  aber  nicht  umstürzen.  Es  wäre  Zeit,  daß
wir  nicht  nach  Phantomen  jagen  und  uns  mit  greifbaren  Realitäten
befassen  (Economiste  Frangais  20.  Juli  1907). 2 )
Frankreich  ist  bis  zum  Weltkrieg  in  der  Besteuerung  des  Einkotnmens
  nicht  weiter  gekommen,  als  daß  die  Einkommen  —  von
den  aus  Immobilien  stammenden  abgesehen  —  nach  äußeren  Merkmalen ­
  geschätzt  wurden.  Als  solches  äußeres  Merkmal  wurde  die
gezahlte  Hausmiete  betrachtet,  insofern  als  diese  Ausgabe  in  der
Tat  in  einem  gewissen  Verhältnis  zum  Einkommen  steht.  So  entstand ­
  im  Jahre  1791  Frankreichs  eigentümliche  Einkommensteuer,
welche  ihre  Hauptcharakterzüge  bis  in  die  neueste  Zeit  nicht  veränderte: ­
  l’impöt  personnel  et  mobilier.  Unzweifelhaft  wird  jede
Plackerei,  jeder  Steuerbetrug  vermieden.  Darum  hatte  diese  Steuer
viele  begeisterte  Anhänger,  wie  namentlich  Thiers,  Leon  Say,  Leroy-Beaulieu
  usw.  Diese  Steuer,  sagte  Pouyer-Quertier,  erreicht  das
Einkommen  überall  dort,  wo  es  mit  Sicherheit  d.  h.  öffentlich  festgestellt ­
  werden  kann  ohne  Plackerei  und  Steuerbekenntnis.  In
Frankreich  werden  nur  jene  Werte  besteuert,  welche  sich  freiwillig
öffentlich  darbieten,  äußerlich,  welche  man  schon  von  ferne  wahrnehmen ­
  kann  (Stourm).  Als  Ergänzung  dieser  Steuer  diente  dann
die  Patentsteuer  zur  Besteuerung  des  gewerblichen  und  kaufmännischen ­
  Erwerbes,  ferner  die  Tür-  und  Fenstersteuer.
Und  doch  kam  endlich  die  Einkommensteuer  zur  Annahme,
am  Vorabende  des  Weltkrieges.  Das  Gesetz  vom  15.  Juli  1914,

*)  Neue  Freie  Presse  1907,  Mai.

2)  Trarieux:  Je  trouverais  ideal  ce  Systeme  de  l’impöt  sur  le  revenu  s  il
etait  realisable,  s’il  n’etait  pas  vexatoire,  et  s’il  ne  menat/ait  pas  l’independance
et  la  liberte  des  eitoyens.  Gaston-Gros,  impöt  sur  le  revenu  (Paris  1907)  8.  491.
            
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