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1. Buch. Einleitende Lehren.
Staatshaushalt, als eine Spezies der Gesamtwirtschaften, der kollektiven
Wirtschaftsindividualitäten, steht dementsprechend gleichfalls
unter der Macht dieser Gesetze und Regeln. Die Erscheinungen
der sozialen Wirtschaft wirken entscheidend auf die Staatswirtschaft
ein und bestimmen deren Richtung. Umgekehrt hat auch die Staatswirtschaft
ihre ökonomischen Rückwirkungen u. zw. sowohl auf die
Produktion, als auf Zirkulation, Distribution,‘Konsumtion. DiesemlUmstande
ist es insbesondere zuzuschreiben, daß die Finanzwissenschaft
in der englischen Wissenschaft lange nicht zur Selbständigkeit kam
und der Vormundschaft der politischen Ökonomie nicht ledig wurde.
Denn die englischen Forscher befaßten sich weder mit dem politischen,
noch mit dem verwaltungsrechtlichen Teile der Finanzwissenschaft;
sie richteten ihr Augenmerk nur auf eine Gruppe der Probleme,
auf jene, welche sich auf die wirtschaftlichen Wirkungen der Verfügungen
des Staatshaushaltes bezogen, namentlich auf die Wirkungen
der Besteuerung mit Bezug auf das wirtschaftliche Leben
und ganz besonders auf die einzelnen Einkommensarten. Aber trotz
dieses innigen Zusammenhanges des sozialwirtschaftlichen und staatswirtschaftlichen
Lebens darf doch nicht übersehen werden, daß die
Staatshaushaltslehre keine rein ökonomische Wissenschaft ist, da
es nicht eben diese Seite der Staatswirtschaftslehre ist, die besondere
Aufmerksamkeit erregt. Jene Auffassung ist noch einigermaßen
berechtigt in einer Periode, in der auch die Staatswirtschaft insofern
privatwirtschaftlichen Charakter besitzt, als ihre Einnahmequellen
zumeist privatwirtschaftlicher Natur sind. In der modernen Staatswirtschaft
wird mit dem Überwiegen der Besteuerung dieser Charakter
der Staatswirtschaft verwischt. In der modernen Staatswirt»
schaft ist — von Ausnahmen abgesehen — weder von Produktion
noch von Einkommensgewinnung durch Verwertung der produzierten
Güter auf dem Wbge des Verkehrs die Rede. Die Staats wirtschaft
ruht auf der Grundlage des Einkommens der Staatsbürger und beschäftigt
sich hauptsächlich damit, das Recht des Staates auf dieses
Einkommen geltend zu machen und zu deren Inanspruchnahme die
entsprechendsten Mittel, die geeignetesten schonendsten Verfahren
zu benutzen. In dem Organismus und in den Funktionen der Staatswirtschaft
sind daher juristische, politische, administrative Elemente
von großer Bedeutung. Die Feststellung der Ordnung des Staatshaushaltes
bringt den letzteren in Beziehung zu Staatsrecht und
Politik; die Festsetzung des Verwaltungsorganismus des Staatshaushaltes,
die Funktion dieses Organismus, die aus der Tätigkeit des
Staatshaushaltes entspringenden Kollisionen zwischen Staat und
Staatsbürger bringen den Staatshaushalt in nahe Beziehung zum