Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Bach.  V.  Teil.  Die  Steuern.

amtliche  Stempel  auf  der  Umhüllung  (Banderole),  wie  dies  in  den
Vereinigten  Staaten  und  Rußland  durchgeführt  ist.  Die  Fabrikatensteuer ­
  fordert  große  Kontrolle  und  sichert  trotzdem  die  genaue
Berücksichtigung  des  Wertes  nicht.  3.  In  Staaten,  die  keine  Tabakproduktion ­
  besitzen,  wird  die  Steuer  am  einfachsten  in  Form  des
Zolles  angelegt,  wie  dies  in  England  geschieht,  welches  im  Interesse
seiner  Kolonien  den  heimischen  Tabakbau  verbot.  Angeblich  ist
aber  in  England  der  Schmuggel  sehr  entwickelt,  etwa  ein  Viertel
des  Bedarfes  soll  auf  diese  Weise  Befriedigung  finden.  Dieser
Besteuerungsmodus  besteht  noch  in  der  Schweiz,  den  Niederlanden,
Dänemark,  Schweden  und  Norwegen,  wo  gleichzeitig  die  heimische
Produktion  steuerfrei  ist.  4.  Eine  seltenere  Form  der  Besteuerung
besteht  darin,  daß  die  zum  Tabakbau  verwendeten  Grundflächen
einer  höheren  Besteuerung  unterliegen,  nach  der  Menge,  der  Zahl
der  Blätter  oder  nach  dem  Gewicht,  im  letzteren  Falle  entweder
in  frischem  Zustande  oder  schon  in  zur  Produktion  geeignetem
Zustande,  im  Momente,  wo  die  Pflanze  in  die  Fabrik  oder  in  den
Handel  kommt,  und  hier  wieder  mit  oder  ohne  Berücksichtigung
des  Wertes.  In  diese  Kategorie  gehört  die  deutsche  Tabaksteuer.
Nachteil  dieser  Besteuerungsart  ist,  daß  die  Besteuerung  früh  erfolgt, ­
  daß  die  Produktion  vielfachen  Plackereien  ausgesetzt  ist,  daß
die  Qualität  des  Tabaks  weniger  in  Betracht  kommt,  daß  nur  ein
niedriger  Steuerfuß  zur  Anwendung  kommen  kann,  der  Staat  also
die  Steuerfähigkeit  zu  erfassen  nicht  imstande  ist.  Neben  diesen
wichtigeren  Systemen  kommen  wohl  noch  andere  vor,  so  Monopol
und  Verbot  der  inländischen  Produktion  (Spanien),  Fabrikatssteuer
ohne  Stempel,  Fabrikatssteuer  mit  Anwendung  des  Monopols  in
einem  gewissen  Stadium  der  Fabrikation  (Griechenland)  usw.  In
Deutschland  wurde  überdies  im  Jahre  1906  die  Zigarettensteuer
eingeführt. 1 )
Die  folgende  Tabelle  bietet  eine  Übersicht  über  die  Besteuerungsarten ­
  des  Tabaks:
Für  Preußen  sind  die  Hauptdaten  der  Tabaksteuerstatistik
(1912/13):
Menge  des  nach  Gewicht  besteuerten  Tabaks  9150742  kg
»  >,  »  Fläche  „  „
(und  Steuerabfindung)  308643  „

l )  In  einzelnen  Staaten,  so  in  Ungarn,  begegnen  wir  in  älteren  Zeiten  auch
dem  Versuch  der  Einführung  eines  Monopols  auf  die  Tabakpfeife.  Es  war  dies
eine  Erfindung  der  österreichischen  Finanz.
            
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