Full text: Finanzwissenschaft

Gr. II. Abschnitt. Die wichtigeren Steuersysteme der Selbstverwaltung. 549 
reformierte Armengesetz bildete. Ursprünglich war die wichtigste 
Aufgabe der Gemeinde die Armenpflege; zur Deckung der hierdurch 
verursachten Kosten wurde die Armensteuer eingeführt, welche von 
dem sichtbaren und nutzbringenden Vermögen (visible und profitable 
property) zu entrichten war; steuerpflichtig war der Besitzer oder 
Pächter; die administrative Einheit bildete das Kirchsprengel (parish). 
Der Steuerbetrug wurde mittels Repartition in der Versammlung 
der Steuerträger festgestellt; das Vermögen wurde auf Grund des 
Ertrages besteuert. Im Laufe der Zeit wurden auch andere Ge 
meindesteuern zur Deckung anderer Aufgaben der Gemeinde aus 
geworfen. Die wichtigeren hiervon sind die folgenden: a) high rate; 
b) general district rate; c) borough rate; d) church rate; e) water 
rate; f) lighting rate; g) sewers rate. Alle diese Steuern beruhten 
auf denselben Prinzipien wie die Armensteuer. Mit dem Anwachsen 
der Ausgaben wurden diese Steuern auch zu anderen Zwecken als 
den genannten verwendet. So wurde die Armensteuer zur Deckung 
der verschiedensten Ausgaben verwendet. Das Gemeindesteuerwesen 
wurde so kompliziert, daß schon Mohl über dessen Unsinnigkeit 
klagte und darauf hinwies, daß das herrschende System zu dem 
sonderbaren Resultate führte, daß für jede neue Verwaltungsaufgabe 
eine Spezialsteuer eingeführt werden mußte, z. B. eine eigene Steuer 
für die Kosten der Beerdigung von am Strande gefundenen unbe 
kannten Leichnamen (dead burial rate). Im Gefühle dieser Mängel 
des Lokalsteuersystems kam es zu mannigfachen Vorbereitungen und 
Versuchen einer Reform der Gemeindesteuern. Eigentlich kann 
gesagt werden, daß sofern sich alle Steuern auf der Basis der 
Armensteuer bewegen, die Vielfältigkeit der Steuern eine bloß 
scheinbare ist; die Armensteuer ist eine mit vielen Zuschlägen 
garnierte Hauptsteuer. Auch gilt zu bemerken, daß prinzipiell 
jedwede Steuer, rate, nur in zweiter Linie in Betracht kommt, da 
hei der Deckung der Ausgaben in erster Reihe stets das Vermögen 
der Gemeinde benutzt wird. Die neuere Umgestaltung des Ge 
meindewesens hat auch das Finanzwesen der Gemeinden berührt. 
In neuerer Zeit schöpfen die Gemeinden auch aus Gemeindeunter 
nehmungen Einkommen, was früher nicht gestattet war. Eine große 
Bedeutung gewinnen in der Gegenwart die staatlichen Unterstützungen 
(„subventions“, „grants in aid“), 1 ) deren Berechtigung um so mehr 
anerkannt werden mußte, als die Selbstverwaltungskörper die lokalen 
Aufgaben der Staatsverwaltung übernehmen und versehen. Der 
Vorteil des englischen Lokalsteuerwesens besteht darin, daß es die 
i) Schwarz, Die Finanzen der europäischen und der wichtigeren außer 
europäischen Staaten (Finanzarchiv, 1918, I. Bd.), 8. 291.
	        
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