Full text : Finanzwissenschaft

G.  IV.  Abschnitt.  Das  Steuerwesen  der  Großstädte.

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halt  der  Großstädte  in  Anspruch  nimmt,  fordern  in  erster  Reihe
die  starke  Inanspruchnahme  der  Steuerquellen,  und  zwar  in  der
Weise,  daß  die  Selbständigkeit  der  Gemeinde  gegenüber  dem  Staate
bewahrt  bleibe.  Überdies  sind  noch  folgende  Eigentümlichkeiten
vor  Augen  zu  halten.  Die  Großstädte  können  im  Interesse  der
Befriedigung  gewisser  Bedürfnisse  große  Betriebe  einrichten  —
Gasanstalten,  Elektrizitätswerke,  Wasserleitung  —,  welche  große
Einnahmen  darbieten.  Auch  ist  es  nicht  zu  bezweifeln,  daß  namentlich ­
  jene  Großstädte,  welche  die  Hauptstadt  eines  Staates  bilden,
die  Beiträge  des  Staates  in  Anspruch  nehmen  können,  namentlich
gilt  dies  von  den  Großstädten  solcher  Staaten,  in  welchen  der  Aufschwung ­
  der  Hauptstadt  ein  politisches  Interesse  besitzt.  Solche
Hauptstädte,  welche  übrigens  viele  solche  Ausgaben  bestreiten,  die
eigentlich  den  Staat  belasten  sollten,  wenigstens  in  überwiegendem
Maße,  sind  geradezu  auf  die  Beiträge  des  Staates  angewiesen,  um
so  mehr,  als  ihre  Überlastung  resp.  finanzielle  Deroute  auch  das
Ansehen  des  Staates  beeinträchtigen  würden.
Die  wichtigeren  Posten  des  Einnahme-  und  Ausgabebudgets
gestalten  sich  in  Berlin  (1910)  wie  folgt  (Ordinarium):
Einnahmen  Ausgaben
Mill.  Mark

Gaswerke  76,6  69,1
Wasserwerke  11,6  8,8
Kanalisation  usw.  *  19,9  20,2
Einkommensteuer  40,8  0,6
Gemeindegrundsteuer  26,4  0,08
Gewerbesteuer  12,2
Gemeindeschulen  0,2  22,7
Armenwesen  2,5  19,6
Kranken-  und  Gesundheitspflege  6,1  16,5
V  erwaltungskosten  2,3  19,5
Ordinarium  Extraordinarium  Insgesamt
Gesamte  Einnahmen  270,3  38,6  308,9
Gesamte  Ausgaben  265,9  41,8  307,8

In  Budapest  gestaltet  sich  der  städtische  Haushalt  folgendermaßen ­
  (1916):

a)  Einnahmen.
Gemeindesteuerzuschläge
Hauszinssteuer
V  erzehrungssteuerzuschlag

16,8  Mill.  Kronen
7)2  „  »
4)7  »  »
            
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