Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Allgemeine  Lehren.

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nahmequellen,  Steuer  und  Kredit,  kommt  folgendes  in  Betracht:
a)  der  Kredit  kann  aus  dem  Einkommen  und  aus  dem  Tror '^° 1

oder  dem

schöpfen,  aber  auch  die  Steuer  kann  aus  dem  Einkommen

Kapital  schöpfen,  doch  ist  es  so  ziemlich  Tatsache,  daß  der  Kredit
in  der  B-egel  aus  dem  Kapital,  die  Steuer  aus  dem  Einkommen
geschöpft  wird,  b)  Der  Kredit  kann  Kapital  und  Arbeit  aus  produktiven ­
  Verwendungen  entziehen,  dasselbe  kann  aber  auch  mit  der
Steuer  geschehen,  c)  Der  Kredit  kann  aber  auch  aus  unproduktiven ­
  Verwendungen  Kapital  entziehen,  ebenso  die  Steuern,  d)  Der
Kredit  kann  die  bessere  Verwertung  der  Kapitalien  befördern,  aber
auch  die  Steuern.  In  den  angeführten  Beziehungen  ist  also  der
Unterschied  von  Steuern  und  Kredit  nicht  besonders  groß.  Der
Vorteil  des  Kredits  gegenüber  der  Steuer  besteht  namentlich  in
folgendem:  a)  daß  auch  auswärtige  Quellen  in  Anspruch  genommen
werden,  so  daß  die  Verhältnisse  der  inländischen  Wirtschaft  nicht
berührt  werden,  zum  Teil  befördert  werden;  b)  daß  größere
Summen  zu  beschaffen  sind,  welche  durch  Steuern  nicht  aufzutreiben
wären,  c)  daß  für  die  Befriedigung  der  Bedürfnisse  rascher  gesorgt
werden  kann,  d)  daß  die  Aufnahme  eines  Anlehens  mit  weniger
Reibungen,  weniger  Widerstand  erfolgt  als  die  Erhöhung  der  Steuern
oder  Einführung  neuer  Steuern.  Dagegen  kann  der  Kredit  leichter
die  Forderungen  der  Sparsamkeit,  der  Vorsicht  und  Voraussicht,
der  richtigen  Einteilung  verletzen  und  dadurch  wirtschaftliche,
finanzielle,  ja  selbst  politische  Krisen  hervorrufen.
Im  Weltkriege  sind  alle  Staaten  der  Entente  zu  Satelliten  Englands, ­
  des  Geldgebers,  geworden,  England  selbst  ist  in  gewissem  Maße
von  Amerika  abhängig  geworden  und  mußten  manche  beschämende
Bedingung  annehmen.  Die  beschämendsten  Bedingungen  aber  stellte
England  an  seine  Bundesgenossen.  In  der  Regel  mußten  sie  Faustpfänder ­
  übergeben,  so  Golddepots.  Das  im  Juli  1916  in  Amerika
emittierte  französische  Anlehen  wurde  durch  pfandweise  Übergabe
von  argentinischen,  norwegischen,  dänischen,  schweizerischen,  holländischen, ­
  brasilianischen,  ägyptischen,  spanischen  Staatspapieren,
Suezkanalobligationen  usw.  gedeckt.
7.  Das  Problem  der  Berechtigung  der  Staatsaniehen  hat
namentlich  mit  Bezug  auf  die  Deckung  der  durch  Kriege  verursachten ­
  Kosten  besondere  Bedeutung.  Im  allgemeinen  kann
festgestellt  werden,  daß  die  Vermeidung  von  Anlehen  in  den
seltensten  Fällen  möglich  sein  wird,  ausgenommen  den  Fall,  daß
der  Staat  über  große  Geldvorräte  verfügt,  was  aber  in  unserer  Zeit
auch  nicht  mehr  genügen  würde.  Andererseits  muß  aber  darauf

verwiesen  werden,  daß  jene  Motivierung  der  Anlehen,  als  ob  die
            
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