Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.

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namentlich  die  Freundschaft  der  Mitglieder  dieses  Ausschusses  zu
gewinnen  suchen,  ein  Umstand,  woraus  Mißstände  entstehen  können.
Der  Finanzausschuß  ist  in  der  Lage,  die  Legierung  zu  wichtigen
Erklärungen  zu  nötigen,  was  das  Ansehen  und  politische  Gewicht
der  Mitglieder  dieses  Ausschusses  zum  Nachteil  anderer  zu  steigern
vermag.  So  hat  bekanntlich  in  Deutschland  während  der  Kriegszeit ­
  die  Legierung  wichtige  Erklärungen  in  der  Budgetkommission  abgegeben. ­
  In  Amerika,  wo  dieses  System  gleichfalls  besteht,  hat
man  in  verschiedener  Weise  versucht,  das  Übergewicht  dieses  Ausschusses ­
  zu  mindern.  Man  hat  namentlich  die  Zahl  der  in  finanzielle
Fragen  eingreifenden  Ausschüsse  vermehrt.  Adams  betrachtet
dieses  System  als  dem  amerikanischen  Geist  entsprechend.
3.  Die  Bewilligung  des  Budgets  bildet  eine  der  wichtigsten
Prärogative  der  gesetzgebenden  Körper.  Die  Führung  des  Staatshaushaltes ­
  mit  den  möglichst  geringsten  Opfern  und  mit  der  allerzweckmäßigsten ­
  Verwendung  ist  ein  so  wichtiges  Staatsinteresse,
daß  das  Budgetrecht  zu  jeder  Zeit  ein  machtvolles  Mittel  bilden
wird  zur  Kontrolle  der  Legierung  durch  die  Volksvertretung.  In
der  Tat  nimmt  in  allen  gesetzgebenden  Körpern  die  Budgetdebatte
einen  ansehnlichen  Teil  der  Arbeitszeit  in  Anspruch,  oft  den
dritten  Teil  und  auch  mehr,  weshalb  sich  auch  die  Notwendigkeit
einer  Einschränkung  geltend  gemacht  hat.
Stein  hat  die  hohe  Wichtigkeit  und  das  Wesen  des  Budgetgesetzes ­
  und  der  Verfassungsmäßigkeit  desselben,  tief  historisch  und
politisch  richtig  erfaßt,  indem  er  sagt:  Da  dieses  Staatswirtschaftsgesetz
auf  der  einen  Seite  mit  seinen  Anforderungen  auf  das  tiefste  in  die
Wirtschafts-  und  Kapitalbildung  der  einzelnen  Persönlichkeit  eingreift, ­
  auf  der  andern  aber  mit  seinen  Bestimmungen  zur  Bedingung ­
  und  Maß  jeder  Tätigkeit  des  Staates  nach  innen  wie  nach
außen  wird,  so  hat  es  sich  auch  historisch  von  jeher  ergeben,  daß
die  möglichst  bestimmte  Entwicklung  der  Lechtsordnung  gerade
in  dieser  staatswirtschaftlichen  Gesetzgebung  als  das  entscheidende
Kriterium  für  das  gesamte  verfassungsmäßige  Locht  mit  mehr  oder
weniger  Klarheit  von  dem  Anfang  aller  Verfassungen  als  Grundlage ­
  und  Hauptausdruck  dieser  Verfassung  selber  anerkannt
worden  ist....  In  Wahrheit  halten  alle  Kulturvölker  nicht  so
sehr  darum  an  der  Verfassungsmäßigkeit  des  Budgets  fest,  weil
dasselbe  eine  gesetzliche  Ordnung  der  Wirtschaft,  als  darum,
weil  es  der  Hauptausdruck  und  Träger  der  verfassungsmäßigen
Freiheit  überhaupt  ist. 1 )

*)  Stein,  Lehrbuch  der  Finanzwissenschaft,  I,  S.  205  ff.
            
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