VII. Abschnitt. Reduktion und Konversion der Staatsschulden. 649
die Steuerträger. Da der Staat die Deckung des Zinsenbedürfnisses
von den Steuerträgern erhält, so wird die Konversion in dem Falle,
als die Gläubiger des Staates derselben Klasse angehören wie die
Steuerträger, für die Betreffenden wenigstens als Klasse betrachtet,
wohl eine Minderung des Einkommens bedeuten, aber gleichzeitig
eine Minderung der Steuerlast, der Wegfall der Konversion dagegen
wohl ein höheres Einkommen, aber auch eine größere Steuerlast.
Anders freilich gestalten sich die Dinge, wenn die Staatsgläubiger
zu einer anderen Klasse gehören, als die Steuerträger. Wenn die
Staatsgläubiger mehr den wohlhabenderen Klassen angehören, die
Steuerträger den ärmeren Klassen, dann wird hier ein Interessen
konflikt eintreten , denn die den wohlhabenderen Klassen ange-
hörigen Gläubiger werden die Konversion bekämpfen, die den
ärmeren Klassen angehörigen Steuerträger werden sie verlangen.
Umgekehrt, wenn die Staatsgläubiger mehr den unteren Klassen
angehören, — was bei Demokratisierung der Staatsschuld nicht
ausgeschlossen ist —, die Steuerzahler aber den oberen Klassen,
dann werden jene die Konversion bekämpfen, diese wünschen. Un
zweifelhaft ist der erste Fall der häufigere, daß nämlich die oberen
Klassen die Gläubiger sind, die unteren Klassen bloß Steuerträger
sind. Ein Postulat der gesunden Entwicklung ist natürlich, daß
die höheren Klassen durch Einkommens- und Vermögenssteuer die
entsprechende Steuerlast übernehmen, daß die unteren Klassen in
wachsender Zahl Besitzer von Staatspapieren werden, wodurch die
Solidarität der Gesellschaft wächst und die Gegensätze, die bei
Konversionen offenbar werden können, abnehmen.
Was die Verwendung der bei Konversionen gewonnenen respek
tive ersparten Summen betrifft, so kann dieselbe eine verschiedene
sein. Dort, wo der Steuerdruck sehr stark ist, wird die Erleichterung
der Steuerlast zweckmäßig sein. Doch unterliegt es keinem Zweifel,
daß es am zweckmäßigsten ist, die bei der Konversion gewonnenen
Überschüsse wieder im Interesse des Staatskredites zu verwenden.
Insofern aber der Staat in der schwierigen Lage ist, daß die Staats
bedürfnisse nur durch neue Emissionen befriedigt werden können,
wird das bei der Konversion erreichte Ersparnis für diese Anlehen
verwendet werden. Der Staat wird durch die Konversion die
Deckung des neuen Zinsenbedürfnisses sichern. Am zweckmäßigsten
ist es jedenfalls, die Ersparnisse für Tilgung der Staatsschuld zu
verwenden. In manchen Fällen verschaffte sich der Staat Deckung
für wichtige Besonnen, so Österreich-Ungarn für die Valutareform.
3. Überblicken wir des Nähern die Geschichte der wichtigsten
Konversionen, so begegnen wir in England der ersten Konversion im