fullscreen : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

Zu  VI.  Angehörige  der  sogenannten  freien  Berufe

erbrachten  Prämien  rund  1356  310  Mk.
im  einzelnen:
A)  Ärzte  .  284421  „
Apotheker  52  914  „
Lehrer  74  974  „
Zahnärzte  und  Techniker  65  805  „
B)  Bildhauer,  Maler  usw  39  361  „
C)  Sonstige:  Im  Bureau  Beschäftigte.  .  359  281  „
Rentner  34  635  „
Frauen  35  238  „
v)  Verschieden  Beschäftigte  409  678  „

Nun  wäre  es  allerdings  noch  wünschenswert,  die  Zahl  der  in  jeder
Berussgruppe  Versicherten  zu  kennen;  denn  der  Prämienbetrag  für  sich
allein  gibt  um  deswillen  noch  kein  zuverlässiges  Bild  der  Beteiligung,
weil  nicht  in  allen  den  aufgeführten  Berufsgruppen  niedrig  und  höher
zu  Tarifierende  in  gleichem  Verhältnis  vorhanden  sind,  sondern  in  gewissen ­
  Gruppen  fast  ausschließlich  Angehörige  hoher  Gefahrenklassen  (z.  B.
in  Landwirtschaft  und  Schiffahrt),  während  in  anderen  fast  ausschließlich ­
  Angehörige  niederer  Gefahrenklassen  in  Frage  kommen  (z.  B.  in  lit.  C
der  freien  Berufe).  Bei  gleicher  Prämiensumme  ist  also  in  der  höher  tarifierten ­
  Berufsgruppe  im  Zweifel  eine  viel  geringere  Anzahl  von  Versicherungen ­
  vorhanden  als  in  der  niedriger  tarifierten  (zum  Teil  kann
dies  allerdings  wieder  dadurch  alteriert  werden,  daß  in  der  letzteren  etwa
eine  große  Anzahl  höherer  Versicherungssummen,  welche  natürlich  einen
höheren  Prämienbetrag  ergeben,  vorkommt).  —
Die  Bedeutung  bet  P  rämienzahlun  g  für  den  Versicherten ­
  besteht,  wie  bei  jeder  Versicherung,  auch  auf  dem  hier  zur  Er«
örterung  stehenden  Gebiete  allgemein  darin,  daß  der  Versicherte  das  Risiko
gewisser  Vorgänge  gegen  Zahlung  einer  Prämie  auf  den  Versicherer  überträgt. ­
  Soweit  der  Rahmen  des  vertragsmäßigen  Versicherungsschutzes
reicht,  erkauft  sich  also  der  Versicherte  sozusagen  gegen  Zahlung  eines
verhältnismäßig  sehr  geringen  —  meist  festen  —  Betrages  die  finanzielle
Deckung  für  gewisse  Eventualitäten  bis  zu  bestimmter  Höhe.
Im  speziellen  betrachtet:
Der  ünfallversicherte  erkauft  sich  durch  Zahlung  seiner  Prämie  den
Anspruch,  daß  bei  Eintritt  eines  Unfalles  bestimmte  Leistungen  an  ihn
            
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