Full text : Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

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leute  erhalten  eine  entsprechend  erhöhte  Pension.  Beim  Ableben  eines  Pensionärs ­
  erhalten  die  Hinterbliebenen  ein  Sterbegeld  von  45  Mark.  Zahl  der
heutigen  Pensionäre  223.  Summe  der  im  letzten  Jahre  bezahlten  Pensionen:
80306.25  Mark.
5.  Witwenversorgung.
Seit  dem  Jahre  1872  werden  an  die  Witwen  von  Fabrikangehörigen  und
Pensionären  lebenslängliche  Renten  bezahlt,  die  ohne  Beitrag  der  Arbeiter
lediglich  vom  Hause  gestiftet  werden.  Diese  belaufen  sich  bei  einer  ununterbrochenen ­
  Dienstzeit  des  Mannes  von  15  und  mehr  Jahren  auf  100  Mark  und
von  11  bis  14  Jahren  auf  75  Mark  im  Jahre.  Eine  einmalige  Gabe  von  100  Mark
erhalten  die  Witwen  der  Arbeiter,  die  bis  zu  10  Jahren  den  Werken  ununterbrochen ­
  angehört  haben.  Für  Witwengehalte  wurden  im  letzten  Geschäftsjahre ­
  17967  Mark  ausgegeben.
6.  Unterstützungsfonds.
Anläßlich  seiner  silbernen  Hochzeit  wurde  von  dem  Chef  des  Hauses  ein
Fonds  gestiftet,  dessen  Zinsen  zur  Unterstützung  solcher  Arbeiterfamilien
verwendet  werden,  welche  durch  außergewöhnliche  Unglücksfälle  oder  Heimsuchungen ­
  hilfsbedürftig  geworden  sind.  Die  Verwaltung  dieses  Fonds  ist
dem  zuständigen  Direktor,  dem  Vorsteher  und  dem  Kassierer  der  Krankenkassen ­
  sowie  drei  Arbeitern  übertragen.  Aus  dem  Fonds  wurden  im  letzten
Jahre  2377  Mark  bezahlt.
7.  Vorschüsse.
In  Fällen  unverschuldeter  Not  oder  zur  Verbesserung  der  wirtschaftlichen
Verhältnisse  werden  den  Werkangehörigen  zinsfreie  Vorschüsse  bis  200  Mark
gegeben,  deren  Rückzahlungen  wöchentlich  in  vereinbarten  Beträgen  erfolgt.
Diese  Darlehen  beliefen  sich  im  letzten  Geschäftsjahre  auf  26855  Mark.
8.  Wartegeld.
Die  Gleichmäßigkeit  der  Arbeitsverhältnisse  in  den  Fabriken  wird  von  der
allgemeinen  Geschäftslage  wesentlich  beeinflußt.  Da  aber  ein  gleichmäßiger
Lohnbezug  für  die  wirtschaftliche  Lage  der  Arbeiterfamilien  von  größter
Bedeutung  ist,  hat  das  Haus,  um  größere  Lohnrückgänge  zu  vermeiden,  bei
Betriebseinschränkungen  die  zeitweilige  Beurlaubung  eines  Teiles  der  in
Betracht  kommenden  Akkordarbeiter  unter  Gewährung  fester  Beträge  eingeführt, ­
  welche  später  nicht  zur  Aufrechnung  kommen.
            
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