Contents: Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

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leute erhalten eine entsprechend erhöhte Pension. Beim Ableben eines Pen 
sionärs erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld von 45 Mark. Zahl der 
heutigen Pensionäre 223. Summe der im letzten Jahre bezahlten Pensionen: 
80306.25 Mark. 
5. Witwenversorgung. 
Seit dem Jahre 1872 werden an die Witwen von Fabrikangehörigen und 
Pensionären lebenslängliche Renten bezahlt, die ohne Beitrag der Arbeiter 
lediglich vom Hause gestiftet werden. Diese belaufen sich bei einer ununter 
brochenen Dienstzeit des Mannes von 15 und mehr Jahren auf 100 Mark und 
von 11 bis 14 Jahren auf 75 Mark im Jahre. Eine einmalige Gabe von 100 Mark 
erhalten die Witwen der Arbeiter, die bis zu 10 Jahren den Werken ununter 
brochen angehört haben. Für Witwengehalte wurden im letzten Geschäfts 
jahre 17967 Mark ausgegeben. 
6. Unterstützungsfonds. 
Anläßlich seiner silbernen Hochzeit wurde von dem Chef des Hauses ein 
Fonds gestiftet, dessen Zinsen zur Unterstützung solcher Arbeiterfamilien 
verwendet werden, welche durch außergewöhnliche Unglücksfälle oder Heim 
suchungen hilfsbedürftig geworden sind. Die Verwaltung dieses Fonds ist 
dem zuständigen Direktor, dem Vorsteher und dem Kassierer der Kranken 
kassen sowie drei Arbeitern übertragen. Aus dem Fonds wurden im letzten 
Jahre 2377 Mark bezahlt. 
7. Vorschüsse. 
In Fällen unverschuldeter Not oder zur Verbesserung der wirtschaftlichen 
Verhältnisse werden den Werkangehörigen zinsfreie Vorschüsse bis 200 Mark 
gegeben, deren Rückzahlungen wöchentlich in vereinbarten Beträgen erfolgt. 
Diese Darlehen beliefen sich im letzten Geschäftsjahre auf 26855 Mark. 
8. Wartegeld. 
Die Gleichmäßigkeit der Arbeitsverhältnisse in den Fabriken wird von der 
allgemeinen Geschäftslage wesentlich beeinflußt. Da aber ein gleichmäßiger 
Lohnbezug für die wirtschaftliche Lage der Arbeiterfamilien von größter 
Bedeutung ist, hat das Haus, um größere Lohnrückgänge zu vermeiden, bei 
Betriebseinschränkungen die zeitweilige Beurlaubung eines Teiles der in 
Betracht kommenden Akkordarbeiter unter Gewährung fester Beträge ein 
geführt, welche später nicht zur Aufrechnung kommen.
	        
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