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leute erhalten eine entsprechend erhöhte Pension. Beim Ableben eines Pen
sionärs erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld von 45 Mark. Zahl der
heutigen Pensionäre 223. Summe der im letzten Jahre bezahlten Pensionen:
80306.25 Mark.
5. Witwenversorgung.
Seit dem Jahre 1872 werden an die Witwen von Fabrikangehörigen und
Pensionären lebenslängliche Renten bezahlt, die ohne Beitrag der Arbeiter
lediglich vom Hause gestiftet werden. Diese belaufen sich bei einer ununter
brochenen Dienstzeit des Mannes von 15 und mehr Jahren auf 100 Mark und
von 11 bis 14 Jahren auf 75 Mark im Jahre. Eine einmalige Gabe von 100 Mark
erhalten die Witwen der Arbeiter, die bis zu 10 Jahren den Werken ununter
brochen angehört haben. Für Witwengehalte wurden im letzten Geschäfts
jahre 17967 Mark ausgegeben.
6. Unterstützungsfonds.
Anläßlich seiner silbernen Hochzeit wurde von dem Chef des Hauses ein
Fonds gestiftet, dessen Zinsen zur Unterstützung solcher Arbeiterfamilien
verwendet werden, welche durch außergewöhnliche Unglücksfälle oder Heim
suchungen hilfsbedürftig geworden sind. Die Verwaltung dieses Fonds ist
dem zuständigen Direktor, dem Vorsteher und dem Kassierer der Kranken
kassen sowie drei Arbeitern übertragen. Aus dem Fonds wurden im letzten
Jahre 2377 Mark bezahlt.
7. Vorschüsse.
In Fällen unverschuldeter Not oder zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Verhältnisse werden den Werkangehörigen zinsfreie Vorschüsse bis 200 Mark
gegeben, deren Rückzahlungen wöchentlich in vereinbarten Beträgen erfolgt.
Diese Darlehen beliefen sich im letzten Geschäftsjahre auf 26855 Mark.
8. Wartegeld.
Die Gleichmäßigkeit der Arbeitsverhältnisse in den Fabriken wird von der
allgemeinen Geschäftslage wesentlich beeinflußt. Da aber ein gleichmäßiger
Lohnbezug für die wirtschaftliche Lage der Arbeiterfamilien von größter
Bedeutung ist, hat das Haus, um größere Lohnrückgänge zu vermeiden, bei
Betriebseinschränkungen die zeitweilige Beurlaubung eines Teiles der in
Betracht kommenden Akkordarbeiter unter Gewährung fester Beträge ein
geführt, welche später nicht zur Aufrechnung kommen.