Full text : Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

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Mathildenheim.

VIII.  Wöchnerinnen-  und  Säuglingsschutz.

1.  Wochenschwestern.
F^ür  die  Wöchnerinnen  von  Angehörigen  des  Hauses  sind  zwei  Wochen-Schwestern
  angestellt,  die  neben  der  Pflege  der  Wöchnerinnen  und  Säuglinge ­
  auch  Haushaltungsarbeiten,  wie  Reinigen  und  Kochen,  unentgeltlich
verrichten.  Sie  werden  vorzugsweise  in  Fällen  herangezogen,  in  denen  infolge
besonderer  Verhältnisse,  wie  Krankheit,  Kinderreichtum  usw.  die  Familie  nicht
in  der  Lage  ist,  die  notwendige  Fürsorge  durch  Familienangehörige
ausüben  zu  lassen.  Von  dieser  Einrichtung  wird  von  der
Arbeiterschaft  gerne  Gebrauch  gemacht.
            
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