Full text : Der deutsche Zollverein

im  Vertrag  vorgesehenen  Kündigungsterminen  keiner  der  beteiligten
Staaten  Gebrauch  gemacht  hatte,  die  ordentliche  Kündigung  aber
zwei  Jahre  vor  Ablauf  des  Vertrags  erfolgen  mußte,  so  mußte
man  sich  noch  vor  Ablaus  des  Jahres  1839  über  den  fortbestand
oder  die  Aufhebung  des  Zollvereins  äußern.
Nun  hatte  zweifellos  der  Zollverein  in  allen  Teilen  Deutschlands ­
  ein  reges  Emporblühen  der  Industrie,  des  wechselseitigen
und  des  Auslandverkehres  hervorgerufen,  deutsche  Waren  begannen
schon  auf  dem  Weltmarkt  zu  erscheinen,  der  Volkswohlstand  und
damit  die  Steuerkraft  der  Bevölkerung  hob  sich.  Auch  in  einer
anderen  pinsicht  fuhren  namentlich  die  süddeutschen  Staaten  durch
ihre  Teilnahme  am  Zollverein  gut.  Lo  hatten  z.  B.  in  Bayern  die
Anteile  an  den  gemeinschaftlichen  Zollrevenuen  des  Württembergisch-Bayrischen
  Vereins  in  den  Vereinsjahren  1830/31  und  1831/32
durchschnittlich  rund  1,4  Bull.  fl.  betragen,  nach  dem  Zutritt  zum
großen  Zollverein  1834  jedoch  3  859  064  fl.  In  demselben  Jahre
aber  hatten  die  bayrischen  Zolleinkünfte  nur  950  000  Taler  —
1  676  000  fl.  betragen,  die  von  Württemberg  gar  nur
270  000  Taler  476  500  fl.,  während  Preußen  8,99  Will.
Taler  zu  deur  im  Ganzen  zur  Verteilung  gelangenden  12,18  Will.
Talern  dieses  ersten  Vereinsjahres  beitrug.  Der  Grund  dieses
Mißverhältnisses  lag  in  der  Verteilung  nach  der  Aopfzahl.
während  Bayern  in  dem  genannten  Jahre  fast  das  Dreifache
seines  vorjährigen  Ertrages  einstecken  durfte,  fetzte  Preußen  zu.
Denn  seine  Zolleinnahmen  betrugen  1833  noch  20  5gr.  auf  den
Aopf  der  Bevölkerung,  1834;  nur  15’/ 2  Sgr.  Erst  im  Jahre  1838
war  der  frühere  Ertrag  wieder  erreicht  und  im  Jahre  I84O  betrug
die  Teilquote  nahe  an  22  Sgr.  Gleichzeitig  stiegen  aber  auch  die
Zollerträgnisse  überhaupt,  so  daß  Preußen  I84O  12,95  Will.,
Bayern  1,21  Will,  und  Württemberg  427000  Taler  zur  Verteilung
beisteuern  konnten,  dafür  aber  auch  ihren  Anteil  wesentlich  erhöht
sahen.  Auch  Sachsen  kann  zum  Vergleiche  herangezogen  werden.
Es  erhielt  von  1834  bis  1840  einen  ständig  wachsenden  von
1,07  Will,  auf  1,94  Will.  Taler  steigenden  Anteil  ausbezahlt,

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