Full text : Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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Cuno-Hagen 1  betrachtet  die  Würdigkeit  im  sozialen,  nicht  im  ethischen
Sinne  als  wesentlichen  Faktor  bei  der  Bemessung  der  Fürsorgeleistungen,
  und  Dr.  Polligkeit-Frankfurt/Main  schrieb  1919  in  einer
Abhandlung  über  Gesichtspunkte  für  die  Aufstellung  von  Unterstützungssätzen ­
  in  Frankfurt  am  Main:
„Als  regulierender  Faktor  bei  der  Bemessung  der  Unterstützung ­
  im  allgemeinen  und  im  besonderen  wird  der  produktive
Wert  des  Unterstützten  für  unser  Wirtschafts-  und  Gesellschaftsieben
in  Rücksicht  gezogen  werden  müssen."
Aus  dem  der  Fürsorge  gesteckten  Ziel  ergibt  sich  mithin,  daß  das
Maß  der  Fürsorge  nach  dem  Einzelfall  bemessen  und  verschieden  sein
muh,  wenn  es  sich  handelt:
a)  um  Förderung  der  gesundheitlich  und  sittlich  gefährdeten
Jugend,
b)  um  Erhaltung,  Steigerung  oder  Wiederherstellung  der  Arbeitsfähigkeit, ­

c)  um  Darbietung  des  notwendigen  Lebensbedarfs  für  das  arbeitsunfähige ­
  Alter  und
d)  um  Gewährung  der  Existenzmittel  für  unwirtschaftliche,
asoziale,  arbeitsscheue  Personen"  2 .
Diese  sachliche  Unterscheidung  muß  der  Zielsetzung  entsprechend
an  die  Stelle  der  bisherigen  nach  bestimmten  Gruppen  orientierten
Unterscheidung  treten.  Für  die  ins  Leben  hineinwachsende  unversorgte ­
  Jugend,  für  die  in  ihrer  Arbeitskraft  geschwächten  oder  gefährdeten ­
  Familienvorstände  sind  zu  ihrer  Entfaltung,  Erhaltung  oder
Wiederherstellung  höhere  Aufwendungen  erforderlich  als  für  das
arbeitsunfähige  im  Ruhestand  lebende  Alter.  Und  dieses  wiederum
hat  auf  Grund  seiner  Berdienste  um  die  Allgemeinheit  und  seiner
früheren  Leistungen  für  die  Gesamtheit  ein  Anrecht  auf  Fürsorge  nach
anderen  Gesichtspunkten  und  mit  höheren  Leistungen  als  die  unwirtschaftlichen ­
  und  arbeitsscheuen  Personen,  die  wir  nur  kraft  ihres  Daseins ­
  erhalten  müssen.  In  den  bereits  zitierten  Abhandlungen  haben
Oberbürgermeister  Cuno  und  Dr.  Polligkeit  dem  früheren  Begriff
des  natürlichen  oder  absoluten  Existenzminimums  den  Begriff  des  sozialen ­
  Existenzminimums,  wie  er  sich  in  der  Kriegsfolgenhilfe  entwickelt ­
  hat,  gegenübergestellt  und  ausgeführt,  daß  das  soziale  Existenzminimum ­
  den  besonderen  Lebensbedürfnissen  der  Hilfsbedürftigen ­
  gerecht  werden  soll.  Bei  Anerkennung  dieses  Prinzips  ist  demnach
für  die  Höhe  der  Unterstützung  entscheidend  das  Lebensniveau,  das

1  Siehe  Heft  19  und  39  des  „Deutschen  Vereins"  und  „Soziale  Praxis"
Nr.  10/1924.
2  Vorschläge  des  Verfassers  zur  Vorstandssitzung  des  Deutschen  Vereins  am
26.  9.  1923  in  Weimar.
            
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