Full text: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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ist, besteht keine Unterhaltspflicht der Verwandten der aufsteigen 
den Linie. Unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die 
näheren vor den entfernteren. Mehrere gleich nahe Verwandte haften 
zu gleichen Teilen. Der Vater haftet jedoch vor der Mutter. Dies gilt 
auch im Falle der Scheidung der Eltern. Ist die Ehe der Eltern auf 
gelöst und hat das Vormundschaftsgericht der Mutter auf ihren 
Antrag die Ausübung der elterlichen Gewalt übertragen, weil die 
elterliche Gewalt des Vaters ruht und keine Aussicht besteht, daß der 
Grund des Rühens wegfallen werde, so erlangt die Mutter auch die 
Nutznießung am Vermögen des Kindes. In diesem Falle haftet die 
Mutter vor dem Vater. 
Dem unehelichen Kinde gegenüber ist der Vater vor der Mutter $®s. 1709 
und den mütterlichen Verwandten des Kindes unterhaltspflichtig. 
Das gilt auch, wenn die Ehelichkeitserklärung erfolgt. Ebenso ist bei 1739 
der Annahme an Kindesstatt der Annehmende dem Kinde und den 
jenigen Abkömmlingen des Kindes, auf welche sich die Wirkungen der 
Annahme erstrecken, vor den leiblichen Verwandten des Kindes zur 
Gewährung des Unterhaltes verpflichtet. ®® $ ' 1766 
Fällt die Unterhaltspflicht eines Verwandten wegen dessen BGB. iso? 
Leistungsunfähigkeit fort und find noch andere gleich nahestehende 
leistungsfähige Verpflichtete vorhanden, so erweitert sich deren Unter 
haltspflicht entsprechend. Fehlen solche Verpflichtete, so hat der nach 
verpflichtete Verwandte den Unterhalt zu gewähren. 
Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. So- «««- 1608 
weit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflich 
tungen — namentlich der zum zweiten Male verheiratete Ehegatte 
wegen der Unterhaltspflicht gegenüber feinem früheren Gatten und 
der Vater eines unehelichen Kindes wegen feiner Unterhaltspflicht 
gegenüber diesem — außerstande ist, ohne Gefährdung seines standes 
gemäßes Unterhaltes den Unterhalt zu gewähren, haften die Ver 
wandten vor dem Ehegatten. Das gleiche gilt von einem geschiedenen 
unterhaltspflichtigen Ehegatten. 
chat sich der Bedürftige aus den bestimmten Gründen mit dem 1611111 
notdürftigen Unterhalt begnügen müssen, so kann er wegen des ihm 
am standesgemäßen Unterhalt Fehlenden andere Verpflichtete nicht 
in Anspruch nehmen. 
Sind mehrere Bedürftige vorhanden und ist der Unter-BGB. i609 
Haltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, so gehen 
unter ihnen die Abkömmlinge den Verwandten der aufsteigenden 
Linie, unter den Abkömmlingen diejenigen, welche im Falle der gesetz 
lichen Erbfolge als Erben berufen fein würden, den übrigen Ab 
kömmlingen, unter den Verwandten der aufsteigenden Linie die 
näheren den entfernteren vor. Der Ehegatte steht den minderjährigen 
Beiträge zur sozialen Fürsorge. 3
	        
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