Full text : Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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einzubehalten  und  an  die  Wohlfahrtsamtskasse  in
abzuführen;  auch  unterwerfe  ich  mich  dem  Zwangsbeitreibungsverfahren. ­

Indem  ich  hiermit  auf  den  rechtlichen  Anspruch  auf  meinen  Lohn
in  Höhe  der  von  dem  Wohlfahrtsamt  geltend  zu  machenden  Forderung
ausdrücklich  und  unwiderruflich  verzichte  und  denselben  an  das  Wohlfahrtsamt ­
  in  abtrete,  ermächtige  ich  dieses,  die
fälligen  Raten  zu  erheben  und  gültig  darüber  zu  quittieren.
Ich  stehe  zurzeit  bei
in  Arbeit.  Jeden  Arbeitswechsel  werde  ich
sofort  dem  Wohlfahrtsamt  mitteilen.

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Ich  verpflichte  mich  ferner,  Erstattung  des  Fürsorgeaufwandes
aus  etwa  mir  zufallendem  Vermögen  zu  leisten  und  hiervon  dem
Wohlfahrtsamt  sofort  Mitteilung  zu  machen.  Es  ist  mir  bekannt,  daß
das  Wohlfahrtsamt  in  Höhe  feines  Aufwandes  einen  klagbaren  Anspruch ­
  auf  mir  zufallendes  Vermögen  hat.
Mir  ist  mitgeteilt  worden,  daß  der  Ersatzanspruch  des  Wohlfahrtsamtes ­
  auch  gegen  meine  Erben  geltend  gemacht  werden  kann
und  daß  er  als  Nachlaßverbindlichkeit  gilt  (§  1967  BGB.>.  Auf  unterhaltsberechtigte ­
  Angehörige,  die  bei  meinem  lobe  selbst  der  öffentlichen ­
  Fürsorge  anheimfallen,  wird  das  Wohlfahrtsamt  Rücksicht
nehmen.
Zusatz  bei  Kriegsopfern:
Soweit  es  sich  bei  dem  Fürsorgeaufwand  um  Leistungen  der
sozialen  Fürsorge  handelt,  wird  Erstattung  der  aufgewandten  Kosten
nur  dann  verlangt,  wenn  mit  Rücksicht  auf  Art  und  Zweck  der  Fürsorgeleistungen ­
  und  die  gegenwärtigen  oder  zu  erwartenden  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  des  Hilfesuchenden  es  unbillig  wäre,  hiervon
abzusehen.  v.  g.  u.
beglaubigt:

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Raten
jeden
folgen,
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matlich

Beiträge  zur  sozialen  Fürsorge.

4
            
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