Full text : Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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ausüben  und  endlich  überall  da,  wo  sich  unbillige  Härten  ergeben
würden.  Die  Heranziehung  zur  (Erstattung  darf  also  nicht  dahin
führen,  daß  der  Verpflichtete  wichtige  Bedürfnisse  der  Lebenshaltung
nicht  befriedigen  kann  und  daher  wieder  hilfsbedürftig  wird.
Es  sollte  vor  allem  auch  Grundsatz  sein,  daß  mit
der  Erstattung  er  st  einige  Zeit  nach  Wiedereintritt
der  Leistungsfähigkeit  des  Hilfsbedürftigen  begonnen ­
  wird.
Gewisse  Richtsätze  für  die  Erstattung  erscheinen  bei  der  Verschiedenartigkeit ­
  der  Verhältnisse  unmöglich.  Jeder  Fall  liegt  anders.
Die  vorstehend  aufgeführten  allgemeinen  Gesichtspunkte  können
aber  einheitlich  beachtet  werden.
Für  die  Erstattung  aus  den  laufenden  Einnahmen  sollten  Ratenzahlungen ­
  vereinbart  werden,  die  der  Hilfsbedürftige  selbständig  zu
bestimmten  Terminen  an  die  Fürsorgekasse  zahlt.  Von  vornherein
sollte  aber  in  der  Erstattungsverpflichtung  auch  die  Erklärung  vorgesehen ­
  werden,  daß  im  Falle  nicht  pünktlicher  Zahlung  Einbehaltung
vom  Lohn  erfolgen  kann.  Für  die  Erstattung  aus  dem  Vermögen
bzw.  dem  Nachlaß  sind  natürlich  die  Verhältnisse  des  Einzelfalles  zu
beachten.
Ersatzansprüche,  die  ein  Fürsorgeverband  aus  der  Fürsorgepflichtverordnung ­
  erheben  kann,  verjähren  in  zwei  Jahren,  vom  Ablauf
des  Jahres  ab  gerechnet,  in  dem  der  Anspruch  entstanden  ist;  da  aber
die  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Rechtes  über  Hemmung  und  Unterbrechung ­
  der  Verjährung  (durch  Klage,  Anerkennung)  gelten,  kann
der  Lauf  der  zweijährigen  Frist  wiederholt  von  neuem  beginnen.
Hierunter  folgt  ein  Formular,  das  für  die  Entgegennahme  der
Erstattungsverpflichtung  geeignet  ist.
....  192  ..  .

hier,  straße  Nr.  .  .  gibt  folgende  Erklärung  ab:
Ich  verpflichte  mich  hierdurch,  die  dem  Wohlfahrtsamt  in
durch

entstandenen  bzw.  entstehenden  Kosten  bzw.  Auslagen  von  meinem
Einkommen  mit  monatlich  ....  Mark  —  wenn  zur  Zeit  der
Unterstützung  ohne  Beschäftigung  —  in  noch  festzusetzenden  Raten
zu  erstatten  und  diese  Raten  bis  spätestens  zum  ....  jeden
Monats  an  die  Kaffe  des  Wohlfahrtsamtes
einzuzahlen.  Die  erste  Zahlung  wird  bis  erfolgen.
Falls  ich  dieser  Verpflichtung  nicht  nachkommen  sollte,  wird  hierdurch ­
  mein  jeweiliger  Arbeitgeber  ermächtigt,  von  meinem  Lohne
obigen  Betrag  bis  zur  vollständigen  Deckung  der  Kosten  allmonatlich

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