— 6
liche Mahnung zur engsten Zusammenarbeit zwischen den Fürsorgebehörden,
besonders zwischen Landesfürsorgeverband und Bezirksfürsorgeverbänden.
Und doch müssen wir mit rechter Sorge sehen,
wie da und dort unerquickliche persönliche Verhältnisse dieses Zu^
sammenfinden zu hindern drohen und wie es oft gerade unseren
Besten schwer gemacht wird, sich durchzusetzen, weil das Berständnis
für die weittragende Wichtigkeit gerade ihres Arbeitsgebietes fehlt.
Man sieht bei der Tätigkeit der Wohlfahrtsbeamten oft nur die Belastung
des Etats und hält die Wohlfahrtsarbeit für unproduktiv,
weil man nicht geschult genug ist, ihre unermeßlichen, werteschaffenden
Vorzüge z. B. auf dem Gebiete aufbauender Gesundheitsfürsorge
oder einer umfassenden Schwererwerbsbeschränktenfürsorge zu erkennen.
Wir haben schließlich die gesetzliche Anregung zur innigen Zusammenarbeit
zwischen öffentlicher und privater Fürsorge. Der Fürsorgeverband
soll für seinen Bereich nicht nur Mittelpunkt der öffentlichen
Wohlfahrtspflege, sondern auch Bindeglied zwischen öffentlicher
und privater Wohlfahrtspflege sein. Bei beiderseitigem guten Willen
kann es m. E. nicht allzuschwer sein, hier zu einer Art Zweckverband
oder Arbeitsgemeinschaft zu gelangen. Mit eingehenden gesetzlichen
Bestimmungen und mit Reichsrichtlinien ist da freilich nicht gedient.
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Wohlfahrtszweigen erfordert
in erster Linie gegenseitiges Verstehen und Vertrauen. Das läßt
sich nicht durch den toten Buchstaben des Gesetzes erzwingen, sondern
nur dadurch erreichen, daß man sich frei von Ressortegoismus örtlich
zusammensetzt und die Punkte feststellt, bei denen gemeinsame Interessen
die Anknüpfungsmöglichkeiten zur gegenseitigen Verständigung
bieten.
Ich bin daher der Meinung, daß jetzt der Zeitpunkt zur ruhigen
und sachlichen Ausbauarbeit gekommen ist, und die Entwicklung der
Verhältnisse in Westfalen gestattet mir die bestimmte Hoffnung, daß
diese Arbeit von Erfolg sein muß, wenn sie eben allerseits vom Geiste
gegenseitigen Verstehens und Vertrauens getragen ist. Man muß nur
nicht gleich alles von heute auf morgen ummodeln und nicht gleich
alle Schwierigkeiten mit einem Schlage meistern wollen. Beginnen
wir mit dem, was zurzeit am meisten nottut; dann wird man bald
mehr und mehr die wichtigen Aufgaben erkennen, und mancher Erfolg
wird uns die Kraft zu weiterer fruchtbringender Arbeit bieten.
Wir Westfalen gehören zu den Glückskindern, die auf dem Gebiete
der Wohlfahrtspflege schon seit Jahren gemeinsame Wege zu
dieser fruchtbringenden Arbeitgemeinschaft fanden. Landesfürsorgeverband
und Bezirksfürsorgeverbände haben schon in den Zeiten treu
zusammengehalten, wo es galt, die gesetzlichen Grundlagen für unser
neues
die An
ständig
und in
westfäl
diese T
zur Al
terielle
lichst e
halb ei
Arbeit
stöbe z
überau
Einheb
Dieses
Gleichr
und A
einzeln
auf da
leistet
zugrur
seines
wünsch
der F
Miete,
wird.
Fürsor
gegens
Sasse
die Fi
Wunsc
B
dienstr
tungss
summe
sonder
bietet,
werter
nähme
der R
buch (5
T
Fürso,