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keit den sozialen Erfordernissen der Zeit nicht nur zu
entsprechen, sondern ihnen vorauszueilen, beseelt von
dem Wunsche, ihrem Personal in allen Lebenslagen
ideellen und materiellen Schutj und Hülfe angedeihen
zu lassen und ihre Betriebe mit der Zeit auszubauen
zu sozialen Musterbetrieben.
Die von der Gesellschaft mit beträchtlichen Summen
alljährlich subventionierte Betriebskrankenkasse gewährt
jedem erkrankten Mitgliede vom fünften Krankheits
tage an Krankengeld in Höhe des halben Taglohnes
und Bezahlung der Arzt- und Arzneikosten. Ein eigener
Sanitätsdienst unter der Leitung eines Doctor medicinae,
dem geschultes Sanitätspersonal zur Seite steht, ist er
richtet zur Aufnahme und kurzen Behandlung leichterer
Krankheiten und Unfälle. Der Fabrik-Arzt erteilt in
eigenem, aufs beste ausgestatteten Sprechzimmer täg
lich unentgeltliche Konsultationen.
Bei schwereren Unfällen tritt die Unfallversicherung
in Funktion, die seit Anfang 1918 der Eidgenössischen
Unfallversicherungsanstalt in Luzern unterstellt ist. Das
gesamte Personal ist auf Kosten der Gesellschaft gegen
alle Unfälle (Betriebs- wie Außerbetriebs-Unfälle) bei
der Anstalt versichert.
In Angliederung an die Fabrik-Krankenkasse be
steht ein segensreich wirkender Wöchnerinnenfonds,
aus welchem, ohne Rücksicht auf den Zivilstand der
Wöchnerin, ein fester Beitrag von gegenwärtig Fr. 75.—
an jede Wöchnerin, welche mindestens 10 Monate dem
Betriebe angehört, ausgerichtet wird. Bei kürzerer
Beschäftigungsdauer findet eine entsprechende Redu
zierung des Beitrages statt.
Die ebenfalls mit der Krankenkasse verbundene
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