Einleitung.
§ l.
1. Die Bedeutung -er Begriffsbildung.
1. Die Mannigfaltigkeit der Erscheinungen in Gruppen
aufzulösen, den an sich fließenden Vorstellungsinhalt zu um
grenzen, die Vorstellung in ihre Elemente und Merkmale zu
scheiden, das Wesentliche in den Begriff aufzunehmen und so
die Bedeutung des Namens einer Erscheinung zu begründen
— Begriffsbildung —, ist die wichtige Aufgabe jeder Wissen
schaft. i) — Freilich hat die Begriffsbildung in den einzelnen
Wissenschaften eine verschiedene Bedeutung. Für die Rechts
lehre bildet sie den Ausgangspunkt der Erörterung, für die
Wirtschaftslehre nur einen Durchgangspunkt; Endpunkt, Ziel
ist sie in keiner Wissenschaft. Die Begriffsbildung ist die Do
mäne der Rechtswissenschaft: „durch diese führt sie zur Erkenntnis
des Rechtes". 2 ) Sie baut ein System von Begriffen auf, um
daraus wissenschaftliche Folgerungen zu ziehen; Armine und
Prämissen sind ihr Handwerkszeug.
Die Wirtschastslehre dagegen will aus den regelmäßigen
Massenerscheinungen des Wirtschaftslebens eine Theorie der
Volkswirtschaftslehre bilden; sie sucht die komplizierten äußeren
y Lierzu und zum folgenden: Schm oller, Artikel „Volkswirt
schaftslehre und Methode" im Landwörterbuch der Staatswiffenschasten
(Jena 1911) S. 4655ff. und Lexis, Artikel „Volkswirtschaftslehre" im
Wörterbuch der Volkswirtschaft (Jena 1911) S. 1229 ff.
') Stampe, Unsere Rechts- und Begriffsbildung (Greifswald
1907) S. 38.