Full text : Versicherung und Wirtschaft

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Nur  die  Möglichkeit  der  ungünstigen  Beeinflussung  kann
ner  in  Betracht  kommen.  Eine  solche  Eventualität  „Gefahr"
'Übet  das  Grundelement  sowohl  der  Bedarfstheorie  als  auch
»er  Schadenstheorie,  die  sich  dadurch  wesentlich  unterscheiden,
»atz  der  letzteren  nur  die  zweite  Möglichkeit,  die  Verringerung
»er  Mittel,  der  ersteren  auch  das  Entstehen  neuer  Bedürfnisse
ugrunde  liegt.
Gobbi,  der  wohl  als  Begründer  der  Bedarfstheorie
mgesehen  werden  kann,  32)  bezeichnet  die  Gefahr  als  eine  Evenualität,
  die  ein  Bedürfnis  hervorruft. 33 )  Er  versucht  die  Einheit ­
  des  Begriffes  auf  die  Deckung  eines  eventuell  verursachten
.Vermögensbedarfs  zu  begründen,  indem  er  die  Versicherung
mf  ein  Ereignis  abstellt,  eine  Eventualität,  die  einen  bestimmen ­
  Bedarf  verursacht.^)  Deshalb  sollte  die  Versicherung  in
»en  Grenzen  dessen  bleiben,  was  zur  Deckung  des  Bedarfes
lotwendig  sei.  Freilich  sei  damit  nicht  gesagt,  datz  es  sich
lm  einen  Schaden  handle.  Denn  ein  Verlust,  der  das  Vermögen ­
  oder  die  Erwerbsfähigkeit  treffe,  bedeute  wohl  im  allgemeinen ­
  das  Bedürfnis,  ihn  auszugleichen,  aber  nicht  habe
in  Bedürfnis  auch  immer  einen  Schaden  zur  Ursache.  Deshalb
önne  der  Grundsatz  des  Verbotes  der  Überversicherung  nicht
mrchgeführt  werden.  Wegen  der  subjektiven  Bedeutung  der
öedürfnisse  müsse  er  bei  den  Lebensversicherungen  eingeschränkt
82 l  So  auch  Moldenhauer,  Das  private  Versicherungswesen  (in
Ne  Entwicklung  der  deutschen  Volkswirtschaftslehre  im  neunzehnten
Jahrhundert,  Teil  2,  Leipzig  1908  S.  7  und  Manes,  Berichte  des
/.Internationalen  Kongresses  fürVersicherungswifsenschaft  Berlin  1906,
5.  273.  Freilich  haben  schon  Lazarus  (1863),  Schäffle  (1867)  und
kl  st  er  (1880)  die  Bedürfnisse  betont.
ch  a.  a.  O.  Nr.  76:  Onde  il  rischio  si  puo  anche  definire  come
»ventualitä  che  provoca  un  bisogno
3 ‘)  Die  Theorie  der  Versicherung  begründet  auf  den  Begriff  der
ventuellen  Bedürfnisse  (Zeitschr.  f.  Versicherungsrecht  und  -Wissenschaft,
straßburg  1897)  Bd.  II,  S.  467  ff;  Vd  III  S.  254  ff.;  und  später  in  der
ür  die  Erkenntnis  des  Wesens  der  Versicherung  bedeutungsvollsten,  in
»er  volks»virtschaftlid)en  Literatur  unberücksichtigt  gebliebenen  Schrift
.’assicurazione  in  generale  (Milano  1898),  insbesondere  Nr.  75  f.,  Nr.  100f.,
Ür.  129  f.,  210.
            
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