Object: Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

101 
Wohnungsfürsorge. 
Die Wohnungsfrage ift der Kernpunkt 
aller fürforgerifchen Probleme. 
(Jenny Apolani). 
nmittelbar nach Ausbruch des Krieges begann die Frage der 
Mietzahlung die größte Beforgnis zu erregen. Ein Verjagen 
der Mietzahlungen und infolgede|fen Obdachlofigkeit im 
größten Umfange fchienen unvermeidlich. 
Im Gegenfaff zu anderen kriegführenden Staaten hat 
die deutfche Regierung, fowohl auf Zwangserlaffe, als allgemeine Stundungen 
von Verbindlichkeiten verzichtet, dagegen im Wege der Notgefeffgebung 
durch die Bundesratsverfügungen vom 7. und 18. Auguft 1914 den durch 
den Krieg unmittelbar oder mittelbar Betroffenen einen prozeffualen Schuff 
gewährt. Demnach dürfen zwar die Kriegerfamilien in ihren Mietverhält- 
niffen während der Kriegszeit nicht durch gerichtliche Beitreibung der gegen 
(le beftehenden Forderungen geftört werden, die Schuldner bleiben aber 
materiell weiter verpflichtet. 
Blieb alfo ein Teil der Mietfchuld, wenn auch bis nach dem Kriege ge- 
ftundet, zurück, fo erwuchs dem im Felde flehenden Krieger die drohende 
Sorge, bei feiner Rückkehr der Zwangsvollftreckung zu verfallen, anftatt 
mit frifchem Mut für feine Zukunft eintreten zu können. Von vornherein 
muffte ihn die Abtragung einer drückenden Schuld, die nicht allein ohne 
fein Verfchulden, fondern gerade infolge feines Eintretens für das Vaterland 
entftanden war, fchwer belaften. 
Das muffte in erfter Linie vermieden werden, durch Schaffung ganz 
klarer Verhältniffe. Es galt alfo die Mietfchuld durch rechtlich bindenden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.