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Lande herum debitiert werden könnten". Er erließ ein strenges
Kohleneinfuhrverbot (1769) gegen die englischen Steinkohlen,
die schon damals den einheimischen arge Konkurrenz machten.
Das Verbot wurde 1772 wiederholt, und die Zuckersiedereien
zu Berlin und Breslau sowie die Gewehrfabriken zu Spandau
und Potsdam gingen nun mit Widerstreben zu den
schlesischen Kohlen über. Schon 1779 sprach Heinitz in Anbe
tracht der Transportschwierigkeiten den Plan aus, dem ober
schlesischen Steinkohlenbergbau durch Schiffbarmachung der
Klodnitz und Verbesserung der Oderstraße zu Hilfe zu
kommen * 2 3 4 ), doch wurde der Klodnitzkanal erst 1788 in Angriff
genonimen und 1805 vollendet. Dem Mangel an geeignetem
Wagen- und Kahnmaterial suchte man durch die Verordnung
beizukommen, daß nur die Fuhrleute und Oderschiffer in Ber
lin Salzfrachten erhalten sollten, die als Rückfracht Kohlen
transportierten^). Der Minister v. Hoym ordnete 1791 sogar
an, daß jedes Oderschiff bei Strafe von 20 Talern einnral im
Jahr mit Steinkohlen nach Berlin befrachtet werden müßte,
und 1793 wurde den Schiffern befohlen, die Hälfte des Lade
raumes mit Steinkohlen zu befrachten. Ferner befreite man
1777 die schlesischen Kohlen von Zöllen, Accisen und Schleusen
geldern. Dagegen wurde für die Verbesserung der Landstraßen (
wenig getan und ihre Sorge den eigenen Mitteln des Berg
baues überlassen. Friedrich der Große war eifrig bemüht, durch
bessere Absatzmöglichkeiten den Steinkohlenbetrieb zu fördern.
So befahl er, daß neue Belehnungen mit Grubenfeldern nur
dann erteilt werden sollten, wenn der Muter nachweise, daß er ^
den nötigen Absatz habe: „Ueberhaupt halte Ich davor, daß
es dem Lande soviel Bergwerke auf einmal zu unternehmen,
nicht vorteilhaft sein könne, weil ein Bau dem anderen in An
rechnung derer sich dabei Interessierenden nur nachteilig wird,
vielmehr vorderhand bei 6, 7 bis 8 Bauen stehen zu bleiben,
ratsamer sein dürfte"')." Auch gründete er zur Beförderung
des Steinkohlenabsatzes in größeren Städten Expeditionskon-
tore 4 ), sowohl private als auch staatliche.
H. Fechner I, S. 325. 11, S. 75. S. 86. S. 492 ff.
2) H. Fechner I I, S. 487 ff.
3) H. Fechner II. S. 250.
4) H. Fechner I I, S. 489. S. 493.