zu einer zweitägigen Vorprüfung zugelassen wurden. Vier be
standen die Prüfung nicht: die übrigen frcqnentirten den Kurs
und 15 derselben absolvirten denselben mit Auszeichnung, die
anderen 11 befriedigend. Zugleich erließ das Zentralkomite
ein Reglement für diese Kurse. Nach demselben übernahm die
Zentralkasse die Besoldungen der Lehrerinnen; das Uebrige
hatten die Sektionen zu leisten. Jede Theilnehmerin hatte bei
Kursbeginn eine Anmeldungstaxe von Fr. 10. — zu erlegen,
welche ihr jedoch bei gutem Verhalten während der Dauer
der auf sechs Wochen anberaumten Kurse wieder ohne jeden
Abzug zurückerstattet wurde. Absolvirte eine Theilnehmerin
den Kurs mit Erfolg, konnte sie einen offiziellen Befähigungs
nachweis als Nachstickerin verlangen.
1887 wurde nur ein Kurs abgehalten, und zwar in
Dornbirn. Die Sache fand schnell Anklang. Im folgenden
Jahre fanden in 51 Sektionen solche Kurse statt. 987 Mädchen
und Frauen nahmen insgesammt daran Theil. 847 konnte
der Befähigungsnachweis ertheilt und nur 80 mußte das
Diplom vorenthalten werden. Nach Landesgegenden ver
theilen sich die 51 Kurse folgendermaßen: 6 auf Vorarlberg,
26 auf den Kanton St. Gallen, 6 auf den Kanton Zürich,
8 auf Thurgau und 5 auf Appenzell A.-Rh. Die Kurse
haben sich auch seither bewährt, wenn auch ihre Früchte erst
nach längerer Zeit sämmtlich gepflückt werden können, denn die
Verbesserung des Arbeitermaterials läßt sich nur schrittweise
erringen.
1888 nahm der Verband die Hebung des Stickermaterials
an die Hand. Die Delegirtenvcrsammlung vom März jenes
Jahres erklärte eine Motion für erheblich, wonach 1. das
Stickerlehrlingswesen regulirt, 2. technische Fachkurse für junge
Kaufleute, Fabrikanten, Fergger und Contremaitres ?c. und
3. ebensolche Kurse für die Sticker in den Sektionen sollten
eingerichtet werden. Der letztere Punkt hat seine Erledigung
noch nicht gefunden. Die Zentralleitung hatte zwar für die