Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Weise  int  Sande  verlaufen,  so  fand  sich  bald  wieder  eine  ganze
Anzahl  Arbeitnehmer,  denen  die  Beachtung  der  Verbandsvorschristen
  nicht  in  den  Kopf  hinein  wollte.  Anstände,
Bußen,  Ausschlüsse  —  einmal  sogar  eine  ganze  Sektion  —
loaren  nur  zu  häufig.  Am  bedenklichsten  wurden  diese  Zustäude
  wie  schon  angedeutet  gegen  Ende  1890,  bis  der  Boykott
den  steten  Raisonueureu  heilsaiueu  Schreck  einjagte.  Nun
hatten  manche  diese  Drdnungslektivn  mit  ziemlichen  Wieder
eintrittstaxen  zu  belegen.  Leider  muß  man  die  größere  Nachcntsche.de.
  yzssigkeit  tit  ber  Beachtung  der  Berbandsvorschriften  im  Vorarlberg ­
  theilweise  auch  dem  Umstand  zuschreiben,  daß  die
dortigen  Gerichte  in  Rekursen  gegen  Erkenntnisse  des  Fachgerichtes ­
  sowohl,  wie  in  Bezug  ans  sonstige  Bußen  eintraten
und  diese  ohne  jeden  anderen  Grund,  als  den,  mit  den  eigenen
Landeskindern  sänftiglich  zu  verfahren,  reduzirten.  Es  nimmt
sich  schon  an  sich  sehr  sonderbar  ans,  daß  die  dortigen  Gerichte ­
  ans  solche  Rekurse  überhaupt  eintreten  und  sie  nicht
zum  vorneherein  abweisen,  wie  die  schweizerischen  Gerichte,
nachdem  die  k.  k.  Regierung  den  Berbandsstatnten  ihre  hohe
Sanktion  verlieh  und  damit  Fachgericht  und  Zentralkomite
die  Eigenschaften  abschließender  Instanzen  theils  für  Bnßenerkenntnisse
  und  theils  für  Rekurse  auch  für  österreichische
Verbandsmitglieder  zuerkannte.  Mit  ihrem  Vorgehen  erlveisen
  aber  die  vvrarlbergischen  Gerichte  ihren  Mitbürgern
einen  kleinen  Dienst.  Sie  lähmen  die  Handhabung  einer
strammen  Sektionsführnng  und  geben  dadurch  der  schweizerischen
  Arbeitnehmerschaft  zu  Vermnthnngen  Anlaß,  daß  es  dort
mit  der  Beachtung  der  Verbandsvorschriften  überhaupt  nicht
lveit  her  sei.  In  Folge  davon  werden  die  Arbeitgeber  reservirter
und  den  Schaden  hat  der  Vorarlbergische  Arbeiter.  Den
größten  Dienst  könnten  jene  Gerichte  den  dortigen  Stickerei-Interessenten
  durch  de»  energischen  Schutz  einer  strammen
und  gerechten  Verbandsleitnng  von  ihrer  Seite  leisten.  Da§
k.  k.  Gewerbcinspektorat  für  Tyrol  und  Vorarlberg  hat  je-
            
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