Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

hat  sich  bei  Beginn  der  Lehre  beim  Zentralkomite  anzumelden,
das  ihm  eine  Ausweiskarte  und  ein  Arbeitsbüchlein  verabreicht.
Nach  bestandener  Lehrzeit  hat  sich  der  Sticker  den  Befähigungsnachweis ­
  oder  das  Diplom  zu  erwerben.  Dasselbe  ist  doppelter
Art  nnd  kann  für  die  Qualität  eines  Nornlal-  oder  Grobstickers ­
  oder  eines  Feinstickers  erworben  werden.  Das  erstere
wird  ertheilt  nach  regulär  Verlaufener  Lehre  und  nach  bestandener ­
  Prüfung,  deren  Normen  ein  spezielles  Reglement
bestimmt.  Um  das  Diplom  als  Feinsticker  zu  erhalten,  ist
nothwendig  in  erster  Linie  der  Besitz  des  Normalstickerdiploms,
ferner  eine  weitere  Thätigkeit  als  Sticker  von  mindestens  einjähriger
  Dauer  und  drittens  die  Bestehung  einer  Prüfung
nach  Maßgabe  des  bezüglichen  Regulativs.  Für  die  Lehrzeit
wurde  sodann  ein  Verbands-Lehrvertrag  aufgestellt.  Jeder
Lehrling,  der  sich  nicht  nach  1  si2  Jahren  das  Diplom  als
Normalsticker  erwirbt,  füllt  aus  der  Branche  iiitb  darf  von
Verbandsmitgliedern  nicht  mehr  beschäftigt  werde».  Für  die
Prüfungen  bestellte  das  Komite  eine  Spezialkommission.  Die
Prüfungen  selber  bestehen  in  einem  mündlichen  lind  praktischen
Theile.  Der  letztere  besteht  in  Ausführung  bestimmter  vorgeschriebener ­
  Arbeiten,  der  erstere  in  Fragen  über  die  Vorgänge
beim  Sticken,  Material-  und  Maschinenbehandlung.  Das
Regulativ  soll  aber  nur  für  die  vom  28.  Mürz  an  in  die
Lehre  Tretenden  Gültigkeit  haben  lind  für  Jene,  welche  51t
jenem  Zeitpunkt  sich  in  der  Lehre  befanden,  nicht  aber  auf
die  bereits  als  Sticker  thätigen;  immerhin  war  diesen  das
Recht  gesichert,  die  eingeführten  Diplome  sich  ebenfalls  zll
erwerben,  falls  sie  sich  der  Prüfung  unterzogen  nnd  dieselbe
bestanden.
Die  einstimmige  Annahme  der  Verordnung  war  unr  so
erfreulicher,  als  im  Anfange  eine  Opposition  lautbar  wurde,
welche  ihr  zünftlerischen  Zopf  und  derlei  vorwarf.  Die  Zukunft ­
  lvird  aber  zeigen,  welchen  segensreichen  Schritt  der
Verband  mit  der  Regelung  dieser  Vorlage  that.  Sie  wird
            
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