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Auch in der Gegenwart zeigt die Verwaltung der Kgl. württ. Salinen von
den vorstehend gemachten Ausführungen nur unwesentliche Abweichungen. Nach
wie vor ist der Kgl. Bergrat die höchste vorgesetzte unmittelbare Behörde für
die Kgl. Salinen und Salzbergwerke. Der Bergrat selbst ist als „Abteilung
für das Bergwesen" dem „Departement der Finanzen" untergeordnet *). Erwähnt
sei noch, daß seit dem Jahre 1887 in den Finanzetats keine speziellen Ausweise
technischer oder wirtschaftlicher Natur über die Kgl. Hüttenwerke und Salinen
gegeben werden, da sich solche Angaben angesichts der Konkurrenzwerke als unzweckmäßig
herausgestellt hatten. Seit dem 1. April 1903 ist bei den kgl. Salinen
und Hütten die kaufmännische Büchführnng angeordnet und eingeführt worden;
die alte kameralistische Buchführung wurde hiermit beseitigt. Man wird diese
dem modernen Kaufmannsgeiste entsprechende Maßregel gutheißen dürfen, umsomehr,
da sich so die wirtschaftlichen Ergebnisse der Staatswerke leichter und
schneller ermitteln lassen.
Allgemein betrachtet darf wohl gesagt werden, daß die Königl. württ. Salinen
und Salzbergwerke in der langen Zeit ihres Bestehens der ihnen vom
Staate finanzwirtschaftlich gestellten Aufgabe vollauf gerecht wurden. Anfang
und Mitte des 19. Jahrhunderts bedeuteten die Einkünfte aus den Salinen
neben den großen Erträgnissen aus den Forsten für die Finanzen Württembergs
einen sehr erwünschten Wirtschaftsfaktor. Ganz abgesehen davon, daß die auf
der Grundlage des staatlichen Monopols bewirkte Regulierung des Salzpreises
stets auf die Konsumenteninteressen in der richtigen Form Rücksicht nehmen
konnte. Gerade in dieser jahrzehntelangen Ausschaltung des stets hoch eingestellten
privatwirtschaftlichen Gewinnprinzips lag eine jener Segnungen für die
nationale Volkswirtschaft Württembergs, die in diesem Fall das Bestehen des
staatlichen Salzmonopols bedeutete. Wir lassen nunmehr zwei Uebersichten über
die Finanzverhältuisse der Kgl. württ. Salinen und Salzbergwerke folgen:
(S. die Tabellen auf S. 77 u. 78.)
Die erste Uebersicht der Finanz-Erträge der Kgl. württ. Salinen und Salzbergwerke
stellt die Barablieferungen an die Staatskasse dar. Wir sehen hier
also diejenigen Beträge vor uns, welche sich als reine, vollständig verfügbare
Ueberschüsse ergaben, also auch z. B. nach Abzug des Betriebskapitals. Als Gesamtsumme
dieser Barablieferuugen, unter Zugrundelegung der vorstehenden
Uebersicht, würde sich von 1820 bis 1907 ein Betrag von 85 834 060,71 M.
ergeben, wobei ans den Jahresdurchschnitt 986 598,40 M. entfallen würden.
Dieser Jahresdurchschnitt der Barablieferungen dürfte als recht bedeutend zu bezeichnen
sein. Auf die einzelnen Schwankungen in den Erträgen einzugehen, erübrigt
sich hier, da wir gleiche Erklärungen in den Abschnitten über Salzgewinnung
und Salzverbrauch wiederholt gegeben haben. In der Hauptsache bekunden
diese Schwankungen das Auf und Nieder der wirtschaftlichen Konjunktur.
Immerhin läßt das Gesamterträguis der Salinen und Salzbergwerke die Bedeutung
derselben für die Staats-Finanzen Württembergs klar erkennen.
1) Kgl. stat. Landesamt, Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg
1909, Seite 247.