Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Auch  in  der  Gegenwart  zeigt  die  Verwaltung  der  Kgl.  württ.  Salinen  von
den  vorstehend  gemachten  Ausführungen  nur  unwesentliche  Abweichungen.  Nach
wie  vor  ist  der  Kgl.  Bergrat  die  höchste  vorgesetzte  unmittelbare  Behörde  für
die  Kgl.  Salinen  und  Salzbergwerke.  Der  Bergrat  selbst  ist  als  „Abteilung
für  das  Bergwesen"  dem  „Departement  der  Finanzen"  untergeordnet  *).  Erwähnt
sei  noch,  daß  seit  dem  Jahre  1887  in  den  Finanzetats  keine  speziellen  Ausweise
technischer  oder  wirtschaftlicher  Natur  über  die  Kgl.  Hüttenwerke  und  Salinen
gegeben  werden,  da  sich  solche  Angaben  angesichts  der  Konkurrenzwerke  als  unzweckmäßig ­
  herausgestellt  hatten.  Seit  dem  1.  April  1903  ist  bei  den  kgl.  Salinen
und  Hütten  die  kaufmännische  Büchführnng  angeordnet  und  eingeführt  worden;
die  alte  kameralistische  Buchführung  wurde  hiermit  beseitigt.  Man  wird  diese
dem  modernen  Kaufmannsgeiste  entsprechende  Maßregel  gutheißen  dürfen,  umsomehr, ­
  da  sich  so  die  wirtschaftlichen  Ergebnisse  der  Staatswerke  leichter  und
schneller  ermitteln  lassen.
Allgemein  betrachtet  darf  wohl  gesagt  werden,  daß  die  Königl.  württ.  Salinen ­
  und  Salzbergwerke  in  der  langen  Zeit  ihres  Bestehens  der  ihnen  vom
Staate  finanzwirtschaftlich  gestellten  Aufgabe  vollauf  gerecht  wurden.  Anfang
und  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  bedeuteten  die  Einkünfte  aus  den  Salinen
neben  den  großen  Erträgnissen  aus  den  Forsten  für  die  Finanzen  Württembergs
einen  sehr  erwünschten  Wirtschaftsfaktor.  Ganz  abgesehen  davon,  daß  die  auf
der  Grundlage  des  staatlichen  Monopols  bewirkte  Regulierung  des  Salzpreises
stets  auf  die  Konsumenteninteressen  in  der  richtigen  Form  Rücksicht  nehmen
konnte.  Gerade  in  dieser  jahrzehntelangen  Ausschaltung  des  stets  hoch  eingestellten ­
  privatwirtschaftlichen  Gewinnprinzips  lag  eine  jener  Segnungen  für  die
nationale  Volkswirtschaft  Württembergs,  die  in  diesem  Fall  das  Bestehen  des
staatlichen  Salzmonopols  bedeutete.  Wir  lassen  nunmehr  zwei  Uebersichten  über
die  Finanzverhältuisse  der  Kgl.  württ.  Salinen  und  Salzbergwerke  folgen:
(S.  die  Tabellen  auf  S.  77  u.  78.)
Die  erste  Uebersicht  der  Finanz-Erträge  der  Kgl.  württ.  Salinen  und  Salzbergwerke ­
  stellt  die  Barablieferungen  an  die  Staatskasse  dar.  Wir  sehen  hier
also  diejenigen  Beträge  vor  uns,  welche  sich  als  reine,  vollständig  verfügbare
Ueberschüsse  ergaben,  also  auch  z.  B.  nach  Abzug  des  Betriebskapitals.  Als  Gesamtsumme ­
  dieser  Barablieferuugen,  unter  Zugrundelegung  der  vorstehenden
Uebersicht,  würde  sich  von  1820  bis  1907  ein  Betrag  von  85  834  060,71  M.
ergeben,  wobei  ans  den  Jahresdurchschnitt  986  598,40  M.  entfallen  würden.
Dieser  Jahresdurchschnitt  der  Barablieferungen  dürfte  als  recht  bedeutend  zu  bezeichnen ­
  sein.  Auf  die  einzelnen  Schwankungen  in  den  Erträgen  einzugehen,  erübrigt ­
  sich  hier,  da  wir  gleiche  Erklärungen  in  den  Abschnitten  über  Salzgewinnung ­
  und  Salzverbrauch  wiederholt  gegeben  haben.  In  der  Hauptsache  bekunden ­
  diese  Schwankungen  das  Auf  und  Nieder  der  wirtschaftlichen  Konjunktur.
Immerhin  läßt  das  Gesamterträguis  der  Salinen  und  Salzbergwerke  die  Bedeutung ­
  derselben  für  die  Staats-Finanzen  Württembergs  klar  erkennen.

1)  Kgl.  stat.  Landesamt,  Hof-  und  Staatshandbuch  des  Königreichs  Württemberg ­
  1909,  Seite  247.
            
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