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sind, es sei denn, daß es sich um Fragen handelt, deren
Bejahung oder Verneinung ihre Auftraggeber der Gefahr
einer Strafverfolgung aussetzen würde. And während es
bisher zu den Berufspflichten des Anwalts und Notars gehörte,
seinen Klienten selbst dann den sparsamsten Weg zu
zeigen, wenn dieser Weg auch ungewöhnlich sein mochte, und
das Reichsgericht durch Arteil vom 19. 10. 17 8 9 ) einen
Notar sogar für haftbar erklärt hat, weil er nicht bei der
Abfassung von Verträgen auf steuerliche Nachteile aufmerksam
machte, so wird der Rechtsanwalt und Notar jetzt
vom Staat vielleicht eine Prämie erhalten, der Verträge in
einer Form abfaßt, durch die recht viel Steuern entstehen 8 ).
In einer Zeit, wo angesichts der Kompliziertheit der
neuen Steuergesetze gerade die Beratung in Steuersachen
einem dringenden Bedürfnis des Rat suchenden Publikums
entspricht, kann ich der Ansicht von Mamroth um so
weniger beipflichten, als ich mit anderen Juristen der Meinung
bin, daß es die Aufgabe des Rechtsanwalts „als Organ
der Rechtspflege" ist, an der „Entwicklung der neuen Rechtslehre
und am Aufbau derselben mitzuhelfen"^).
Gerade die Bestimmungen des § 5 RAO. machen eine
sinngemäße, vernünftige Auslegung um so mehr erforderlich,
weil sich in Zukunft in Anbetracht der außerordentlichen
steuerlichen Belastung, die die neuen Steuergesetze mit sich
bringen, jeder Steuerpflichtige mehr als früher vor der Vornahme
einer Rechtshandlung oder eines geschäftlichen Entschlusses
deren steuerliche Folgen überlegen muß.
8) IW. 1918, S. 90, Nr. 11.
9) Nach einer Mitteilung in der DStZ. vom Juli 1920, S. 106,
ist im Notetat für 1920, soweit er den Haushalt des Reichsfinanzministeriums
betrifft, ein Posten von 5 Mill. M. ausgeworfen,
der zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze
und Zuwendungen für besondere Leistungen bei dieser Bekämpfung
bestimmt ist.
") Friedmann, DStZ. 1919, 143 und NStR. 1920, 60.