Full text: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

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ristische Phantasie ertöten und zu einer Verknöcherung und Ver-- 
dorrung unseres Rechts führen" müßten. Endlich haben nam 
hafte Vertreter des Reichsfinanzhofsy, des Preußischen Ober 
verwaltungsgerichts, der Rechtsanwaltschaft und der Steuer 
rechtswissenschaft gegen den § 5, weil er „das Rechts- und 
Wirtschaftsleben mit einer unerträglichen Unsicherheit be 
laste", ihre warnenden Stimmen erhoben^). 
Nachdem diese Vorschriften trotz aller dieser Einwen 
dungen aber nun einmal Gesetz geworden sind, ist es not 
wendig, sich in dieselben einzuleben, ihre Bedeutung zu 
erfassen und sich klarzumachen, wie man sich in Zukunft ein 
zurichten haben wird. Das ist um so mehr erforderlich, weil 
ihre Auslegung so schwierig ist, daß nicht nur „einem nicht 
sehr erleuchteten Steuerbeamten der Kopf brummt"^), sondern 
auch derjenige durchgebildete Jurist durch sie vor eine fast 
unlösliche Aufgabe gestellt wird, der seit Jahren auf dem 
Gebiet der Steuerrechtswissenschaft und Praxis arbeitet. Hat 
doch sogar ein so hervorragender Jurist wie Iustizrat M a m - 
roth in Breslau in einem Artikel im „Berliner Tageblatt" 
die Anwaltschaft mit Rücksicht auf diese Bestimmungen davor 
gewarnt, in Steuersachen Rat zu erteilen und seinen Berufs 
kollegen empfohlen, an die Türen ihrer Bureaus ein Schild 
anzubringen, auf dem es heißt: „Rat in Steuerangelegen 
heiten wird hier nicht erteilt", weil er die Gefahren dieser 
Bestimmungen fürchtet. Und ist doch nach § 179 RAO. selbst das 
bisher sowohl zivil- als auch strafrechtlich geschützte Berufs 
geheimnis von Rechtsanwälten nicht mehr genügend geschützt, 
hiernach können nämlich auch Rechtsanwälte die Auskunft 
gegenüber der Steuerbehörde nicht mehr verweigern, sofern 
es sich um Tatsachen handelt, die bei der Beratung oder Ver 
tretung in Steuerangelegenheiten zu ihrer Kenntnis gelangt 
S t r u tz, DStZ. 1919, 218. 
7a ) Denkschrift für die Gestaltung der RAO. 5/6; vgl. auch 
Moos, Steuerformalismus und Steuerumgehung in Recht und 
Wirtschaft 1919, 206. 
7b ) Strutz, DStZ. 1919, 219.
	        
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