Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

31 
10. Die Preußische Pfandbriefbank schreibt: 
„Bei sehr vielen, man kann Wohl sagen, bei der Mehr 
zahl der Zwangsversteigerungen, bei denen die Bank betei 
ligt war, lagen Mietspfändungen oder Mietszessionen vor. 
Für uns als erststellige Hypothekengläubigerin erstand 
hieraus jedoch niemals Schaden." 
11. Die Bayer. Hypotheken- und Wechselbank schreibt: 
„Schädigungen der Hypothekengläubiger durch derartige 
Verfügungen kommen ziemlich häufig vor." 
12. Die Rheinische Hypothekenbank Mannheim schreibt: 
„Schädigungen der nacheingetragenen Hypotheken 
gläubiger durch Verfügungen über die Mieten, insbesondere 
durch Pfändung der Mieten seitens Nichthypothekengläubiger 
lassen sich oft wahrnehmen. 
In Groß-Berlin bilden derartige Schädigungen die fast 
ausnahmslose Regel. In ziemlich allen anderen Städten 
sind sie recht häufig, besonders auch in: Mannheim, Heidel 
berg, Hanau, Kassel, Altona, Wiesbaden, Köln, Duisburg, 
Mainz, Halle. 
Eine Folge dieses Zustandes ist, daß die Zwangsverwal 
tung nur in seltenen Fällen ihren Zweck erreicht und zur Be- 
friedigung des betreibenden Gläubigers führt. Der Gläu 
biger wird hiernach genötigt, zu dem schärferen Mittel der 
Zwangsversteigerung zu greifen. Immer mehr Gläubiger 
und in immer häufigeren Fällen werden also von dem mil 
deren Mittel der Zwangsverwaltung überhaupt absehen und 
sofort die Zwangsversteigerung beantragen. Die Hypo 
thekengläubiger werden durch die Tatsache der Mietspfän 
dungen geradezu gezwungen, sofort mit der Zwangsversteige 
rung vorzugehen, und zwar ohne dem Schuldner Frist lassen 
zu können. Auf diese Weise wird die Mietspfändung zur 
direkten Ursache des vollständigen Zusammenbruchs des Hy 
pothekenschuldners und zum unabwendbaren Verlust seines 
Eigentums am Grundstück. Die Bestimmungen des 8 1121 
BGB., die im wesentlichen die Interessen des Grundstücks 
eigentümers gegen den Hypothekengläubiger wahren wollen, 
wirken also regelmäßig gegen die Interessen auch des Grund 
stückseigentümers, und zwar um so mehr, je mehr von den 
Bestimmungen des 8 1124 BGB. Gebrauch gemacht wird." 
13. Die Schlesische Bodencredit-A.°G. Breslau über 
mittelt der Häufigkeit der Fülle halber die Adressen der für 
die Berichterstattung in Betracht kommenden als Zwangs 
verwalter fungierenden Rechtsanwälte, Notare usw. Die Be 
richte dieser siehe unter den Zwangsverwalterberichten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.