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Schiebungen und Machinationen auf die durch das Gesetz gewährleistete
Möglichkeit der Verfügung über die Mietzinsen
aufgebaut werden, übermittelt die Gesellschaft Abschriften
zweier ihr bekannt gewordener Verträge über Verpachtungen
von Einnahmen aus einem Grundstück. (Siehe Anlage
A. 24.) Der Hauptinhalt derartiger Verträge, die vielfach
die beliebteste Form doloser Schädigung der Hypothekengläubiger
darstellt, liegt stets darin, daß der zahlungsunfähige
Hypothekenschuldner mit Hilfe einer vermögenslosen
G. m. b. H. und geschützt durch §§ 1124, 573 BGB.
feinen Hypothekengläubigern die Erträge des Grundstücks
Zu entziehen sucht.
20. Die Bremer Terraingesellschaft schreibt:
„Die Zwangsvollstreckungen haben iit erschreckendem
Maße zugenommen. Die Mieten sind fast bei allen Zwangsversteigerungen
für den Hypothekengläubiger verloren,
denn sie sind meist entweder zidiert, oder gepfändet, oder
im voraus eingezogen. Zweite Hypotheken sind dadurch
äußerst unbeliebt geworden."
<t) Grundstücks- und Hypothen - Mäkle r.
21. Der Verband Deutscher Grundstücks- und Hypotheken-Makler-Vereine,
Frankfurt a. M., schreibt:
„Ein genaues Studium von Zwangsverwaltungsakten
ist für diese Frage ganz unnötig. Jeder Praktiker
weiß, daß bei nahezu allen Zwangsverwaltungen die
Mieten für längere Zeit gepfändet oder zediert sind."