130
Prozentsatz der Arbeiter vom Heeresdienst zurückgestellt wurde.
Meie Vereine werden vor dem finanziellen Zusammenbruch
stehen. Seine Exzellenz, der Herr Handelsminister vr. Sydow,
hat bereits in einem Erlasse vom 6. Mai d. I. den Befürchtungen
Ausdruck verliehen, daß der Krieg eine starke Belastung der
Knappschaftsvereine herbeiführe und die Lebensfähigkeit mancher
Vereine in Frage stelle. Die Kgl. Oberbergämter wurden von
ihm beauftragt, die Frage der Anwendbarkeit des 8 46 des preußischen
Knappschaftsgesetzes (betreffend Zufammenlegung mehrerer
Vereine) auf die Knappfchaftsvereine der betreffenden Bezirke
einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung
sollte sich, wie in dem Erlaß betont ist, in erster Linie auf die
Verhältnisse der kleineren Vereine erstrecken, deren Pensionskassen
weniger wie 10 000 Mitglieder zählen, insbesondere aber
die Pensionskassen erfassen, die am 1. Januar 1914 noch nicht
einmal das Deckungskapital für die bis zu diesem Tage bewilligten
Renten angesammelt haben. Die stattgefundene Prüfung
wird sicher auch den Nachweis erbringen, daß der Zerrissenheit
auf knappschaftlichem Gebiete Einhalt getan werden muß
und auf gesetzlichem Wege eine Vereinheitlichung herbeizuführen
ist. .Die Regierungen der in Betracht kommenden Länder
müßten deshalb alles tun, um endlich die Zentralisation im
Knappfchaftswesen mit zur Verwirklichung zu bringen, selbst
wenn sie den finanziell schwach gestellten Vereinen bei der Schaffung
eines Reichsknappschaftsvereins durch Bewilligung von
Geldmitteln den Anschluß erleichtern müßten.
Eine befriedigende Lösung der Frage wird aber nicht möglich
sein, wenn man sich auf die Vereinigung einiger kleinerer
Vereine beschränkt. Es sollte jetzt endlich die schon lange notwendige
durchgreifende Reform des Knappfchaftswesens erfolgen.
Wir bitten deshalb die bestehenden Vereine zu einem einheitlichen
Reichsknappschaftsverein zu vereinigen. Durch die Errichtung
von Zweiganstalten und die Einführung verschiedener
Beitragsklassen lassen sich ebenso wie bei der Reichsinvalidenversicherung
die verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Bezirken
Deutschlands ausreichend berücksichtigen.
Von Gegnern der Verschmelzung der Vereine und Gründung
eines Reichsknappschaftsvereins wird auf die Rückversicherungsverbände
hingewiesen.
Die Rückversicherungsanstalt erhält von jedem ihr angeschlossenen
Verein Beiträge, die so bemessen werden, daß sie voraussichtlich
ausreichen zur Sicherstellung der von ihnen zur
Rückdeckung gegebenen Pensionen nach dem Kapitaldeckungsverfahren.