Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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Schiebungen  und  Machinationen  auf  die  durch  das  Gesetz  gewährleistete ­
  Möglichkeit  der  Verfügung  über  die  Mietzinsen
aufgebaut  werden,  übermittelt  die  Gesellschaft  Abschriften
zweier  ihr  bekannt  gewordener  Verträge  über  Verpachtungen
von  Einnahmen  aus  einem  Grundstück.  (Siehe  Anlage
A.  24.)  Der  Hauptinhalt  derartiger  Verträge,  die  vielfach
die  beliebteste  Form  doloser  Schädigung  der  Hypothekengläubiger ­
  darstellt,  liegt  stets  darin,  daß  der  zahlungsunfähige ­
  Hypothekenschuldner  mit  Hilfe  einer  vermögenslosen ­
  G.  m.  b.  H.  und  geschützt  durch  §§  1124,  573  BGB.
feinen  Hypothekengläubigern  die  Erträge  des  Grundstücks
Zu  entziehen  sucht.
20.  Die  Bremer  Terraingesellschaft  schreibt:
„Die  Zwangsvollstreckungen  haben  iit  erschreckendem
Maße  zugenommen.  Die  Mieten  sind  fast  bei  allen  Zwangsversteigerungen ­
  für  den  Hypothekengläubiger  verloren,
denn  sie  sind  meist  entweder  zidiert,  oder  gepfändet,  oder
im  voraus  eingezogen.  Zweite  Hypotheken  sind  dadurch
äußerst  unbeliebt  geworden."
<t)  Grundstücks-  und  Hypothen  -  Mäkle  r.
21.  Der  Verband  Deutscher  Grundstücks-  und  Hypotheken-Makler-Vereine,
  Frankfurt  a.  M.,  schreibt:
„Ein  genaues  Studium  von  Zwangsverwaltungsakten
  ist  für  diese  Frage  ganz  unnötig.  Jeder  Praktiker
weiß,  daß  bei  nahezu  allen  Zwangsverwaltungen  die
Mieten  für  längere  Zeit  gepfändet  oder  zediert  sind."
            
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