Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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b) Versicherungsinstitute. 
14. Die Versicherungsgesellschaft „Nordstern", Berlin, 
schreibt: 
„Abtretungen und Pfändungen von Mieten an Dritte 
schädigen die Hypothekengläubiger aufs schwerste, erleichtern 
Verstöße gegen Treu und Glauben, untergraben die Rechts 
sicherheit eines wesentlichen Teiles des öffentlichen Kredit 
verkehrs. Sie behindern endlich die für den städtischen 
Grundbesitz notwendige Beschaffung zweiter Hypotheken." 
16. Die Versicherungsgesellschaft „Germania", Stettin, 
schreibt: 
„Unbedingte Abhilfe durch Aenderung der Gesetzgebung 
ist dringend nötig. Vorzugsweise kommen die Fälle in Groß- 
Berlin vor." 
16. Die Deutsche Lebensversicheruugsbank Berlin 
schreibt: 
»In fast allen Subhastationsfällen liegen Mietzessionen 
oder Mietpfändungen vor, wodurch die Erwerber der be 
treffenden Grundstücke schwer geschädigt werden. Eine 
Aenderung der gesetzlichen Vorschriften ist unbedingt nötig." 
Und: 
»Wir stehen auf dem Standpunkt, daß sie darin ge 
ändert werden müssen, daß der Ertrag der Grundstücke unter 
keinen Umständen von dritter Seite beansprucht werden kann, 
bevor nicht die sämtlichen Zinsansprüche der Hypotheken 
gläubiger befriedigt sind, und daß auch durch Mietzessionen 
die Rechte der Hypothekenglüubiger keineswegs beeinträchtigt 
werden dürfen." 
17. Die „Alte Leipziger Versicherungsanstalt" schreibt: 
„In der Regel lagen bei den Zwaugsverwaltungen, an 
denen wir interessiert waren, nur gerichtliche Pfändungen der 
Mieten weniger rechtsgeschäftliche Verfügungen vor." 
™ Die Lebensversicherungsgesellschaft „Wilhelma" in 
Magdeburg schreibt: 
"2luch in Magdeburg herrschen infolge der Mietpfän- 
dungen und Mietzessionen in Subhastationsfällen die 
gröbsten Mißstände auf dem Gebiete des Hypothekenwesens." 
c) I in m o b i I i e n g e s e I l s ch a f t e n. 
19. Die „Norddeutsche Jmmobilieugesellschaft" erklärt di'e 
Abänderung der einschlägigen Paragraphen BGB. für drin 
gend notwendig. Zur Erleichterung des Nachweises, welche
	        
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