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b) Versicherungsinstitute.
14. Die Versicherungsgesellschaft „Nordstern", Berlin,
schreibt:
„Abtretungen und Pfändungen von Mieten an Dritte
schädigen die Hypothekengläubiger aufs schwerste, erleichtern
Verstöße gegen Treu und Glauben, untergraben die Rechts
sicherheit eines wesentlichen Teiles des öffentlichen Kredit
verkehrs. Sie behindern endlich die für den städtischen
Grundbesitz notwendige Beschaffung zweiter Hypotheken."
16. Die Versicherungsgesellschaft „Germania", Stettin,
schreibt:
„Unbedingte Abhilfe durch Aenderung der Gesetzgebung
ist dringend nötig. Vorzugsweise kommen die Fälle in Groß-
Berlin vor."
16. Die Deutsche Lebensversicheruugsbank Berlin
schreibt:
»In fast allen Subhastationsfällen liegen Mietzessionen
oder Mietpfändungen vor, wodurch die Erwerber der be
treffenden Grundstücke schwer geschädigt werden. Eine
Aenderung der gesetzlichen Vorschriften ist unbedingt nötig."
Und:
»Wir stehen auf dem Standpunkt, daß sie darin ge
ändert werden müssen, daß der Ertrag der Grundstücke unter
keinen Umständen von dritter Seite beansprucht werden kann,
bevor nicht die sämtlichen Zinsansprüche der Hypotheken
gläubiger befriedigt sind, und daß auch durch Mietzessionen
die Rechte der Hypothekenglüubiger keineswegs beeinträchtigt
werden dürfen."
17. Die „Alte Leipziger Versicherungsanstalt" schreibt:
„In der Regel lagen bei den Zwaugsverwaltungen, an
denen wir interessiert waren, nur gerichtliche Pfändungen der
Mieten weniger rechtsgeschäftliche Verfügungen vor."
™ Die Lebensversicherungsgesellschaft „Wilhelma" in
Magdeburg schreibt:
"2luch in Magdeburg herrschen infolge der Mietpfän-
dungen und Mietzessionen in Subhastationsfällen die
gröbsten Mißstände auf dem Gebiete des Hypothekenwesens."
c) I in m o b i I i e n g e s e I l s ch a f t e n.
19. Die „Norddeutsche Jmmobilieugesellschaft" erklärt di'e
Abänderung der einschlägigen Paragraphen BGB. für drin
gend notwendig. Zur Erleichterung des Nachweises, welche